Zu einer Auseinandersetzung mit tödlichen Folgen für einen Unbeteiligten kam es vor 150 Jahren in Mittelsinn. Was am 20. Juni 1869, einem Sonntag, geschah, wissen wir heute durch Gerichtsberichte in Zeitungen, unter anderem von der Würzburger Schwurgerichtsverhandlung Ende Januar 1870. Angeklagt war der 21-jährige Melchior Sachs, lediger Bäckergeselle aus Mittelsinn.
Sachs, offenbar betrunken, war mit weiteren Mittelsinner und Burgsinner Burschen abends gegen 9 und 10 Uhr auf der Ortsstraße unterwegs, wo sie einer fünfköpfigen Gruppe um die drei Bauernsöhne Preißendörfer, ebenfalls aus Mittelsinn, begegneten. Sachs und der Burgsinner Johann Götz gingen den anderen Burschen nach, und Sachs stellte den Schneider Friedrich Weidner wegen einer über ihn getätigten Äußerung auf einem Ball in Mittelsinn zur Rede. Weidner sagte, er wisse von nichts, für ihn sei die Sache durch.
Zunächst Angriff mit Messer
Weidner ging mit seinen Kumpels weiter und gelangte in den gemeinschaftlichen Hofraum von Johann Preißendörfer und Joseph Heimerich. Die Gruppe um Sachs kam den anderen bald darauf nach. Als die Preißendörfer-Brüder diese aufforderten zu verschwinden, entbrannte eine Schlägerei, bei der der Mittelsinner Knecht Erasmus Schmitt vom Angeklagten mit einem Messer an Stirn und Scheitelgegend verletzt wurde. Schmitt war daraufhin 14 Tage arbeitsunfähig.
Melchior Sachs, Philipp Sachs und Johann Götz schnappten sich als nächstes lange, armdicke Stangen, die im Hof lagen. "Durch den Lärm wurde der bereits zu Bette liegende Bauer Jos. Heimerich veranlaßt, in den Hof hinauszugehen, und erhielt auf seine Frage, was das für ein Spektakel sei, obgleich er am bisherigen Vorgang unbetheiligt war, von Melchior Sachs mit der langen armsdicken Stange einen Schlag auf den Kopf, daß er zu Boden stürzte, worauf die beiden Bursche ebenfalls auf Heimerich losschlugen", schrieb der Schweinfurter Anzeiger.
Angeklagter behauptete, er sei angegriffen worden
Die dem Heimerich von Melchior Sachs beigebrachte Schädelverletzung war tödlich, Heimerich starb noch in derselben Nacht. "Melchior Sachs vermag seine Betheiligung an dem Vorgange nicht in Abrede zu stellen, will jedoch von Heimerich mit einer Schaufel angegriffen worden sein und leugnet den auf Heimerich geführten tödtlichen Streich ab."
Der Bauer sei jedoch ohne Waffe in den Hof getreten und es sei sehr wohl der Angeklagte gewesen, der ihn zu Boden Schlug, so der Zeitungsbericht. Die Geschworenen erkannten auf vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge und Körperverletzung an Erasmus Schmitt, aber nicht auf geminderte Zurechnungsfähigkeit in Folge Trunkenheit. Melchior Sachs wurde daraufhin zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt.
Außerdem verurteilte das Bezirksgericht Lohr darüber hinaus Philipp Sachs und Johann Götz wegen Schlägerei zu je acht Monaten und Anton Seibel zu 14 Tagen Gefängnis, berichtete das Würzburger Abendblatt.
Kumpel wegen Meineids vor Gericht
Philipp Sachs ging jedoch in Berufung und bekam Unterstützung vom ledigen Schneidergesellen Johann Georg Kleinfeller, 20, der unter Eid behauptete, der Getötete habe mit einer Schaufel auf Melchior Sachs eingeschlagen, während er Philipp Sachs aus dem Hof gezogen habe, der also gar nicht beteiligt gewesen sei. Nun wurden wiederum gegen Kleinfeller Untersuchungen wegen Meineids eingeleitet und dessen sofortige Verhaftung angeordnet, da dessen Aussage eine Reihe von Zeugen gegenüber standen. Er wurde jedoch im November 1870 vom Schwurgericht freigesprochen.