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Uettingen
Uettingen senkt die Hebesätze leicht
Mit seiner Entscheidung zur Grundsteuerreform tut sich der Uettinger Gemeinderat schwer.
Foto: Elfriede Streitenberger | Mit seiner Entscheidung zur Grundsteuerreform tut sich der Uettinger Gemeinderat schwer.
Elisabeth Streitenberger
Elfriede Streitenberger
 |  aktualisiert: 20.11.2024 11:31 Uhr

In der jüngsten Sitzung diskutierte der Gemeinderat ausgiebig über den neuen Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer. Mit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach den Zahlen der Grundsteuerreform berechnet. Dies beinhaltet einen rein flächenbezogenen Ansatz für die Bemessung der Grundsteuer ohne Berücksichtigung von Lage und Baujahr und führt zu neuen Grundsteuermessbeträgen.

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