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Gemünden
Überholt trotz Gegenverkehr
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 17.05.2024 02:45 Uhr

Dem erfolgreichen Einspruch gegen einen Strafbefehl verdankt es ein 60-jähriger Mann aus dem Raum Gemünden, dass er künftig nur drei Monate als Fußgänger unterwegs sein muss. Ebenso gut hätte ihn eine sechsmonatige Sperrfrist mit anschließender MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) und Neuerwerb einer Fahrerlaubnis erwarten können. Denn er hatte einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Mensch verletzt worden war.

Mit der Geldstrafe aus dem Strafbefehl konnte der Unfallfahrer noch gut leben, der Entzug der Fahrerlaubnis hätte ihn vermutlich seinen Arbeitsplatz gekostet. "Es war ein Momentversagen", so nannte es die Verteidigerin des Mannes, was ihrem Mandanten am 27. Oktober 2023 auf der Staatsstraße 2303, Nähe Burgsinn passiert sei.

Mit entgegenkommendem Auto kollidiert

Einige Kilometer schon sei der Mann hinter einer anderen Autofahrerin hergefahren. Wegen Regens soll die Frau nur 40 bis 50 Kilometer pro Stunde gefahren sein. "Sie hat mich genervt", sagte der Unfallverursacher in der Hauptverhandlung. Darum habe er sie überholt und spät gemerkt, dass ihm ein anderes Auto entgegenkam.

Beim schnellen Einscheren war sein Auto ins Rutschen geraten und mit dem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert. Dessen Fahrer wurde im Kopf- und Schulterbereich verletzt. Der materielle Schaden summierte sich auf rund 16.000 Euro.

Die rechtlichen Folgen waren ein Strafbefehl des Amtsgerichts Gemünden über 1800 Euro und eine Führerscheinsperre von sechs Monaten. In der mündlichen Hauptverhandlung kam dem Angeklagten nun zugute, dass er seit 40 Jahren unfallfrei gefahren war, weder einen Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregister hatte.

"Die drei Monate müssen sie irgendwie überbrücken", sagte Strafrichterin Katrin Heiduck, die den Unfallfahrer zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (20 Tagessätze zu 60 Euro) verurteile und ein dreimonatiges Fahrverbot aussprach.

 
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