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KARLSTADT
Übergriffig: Lehrer muss sich vor Gericht verantworten
Schöne Schule, unschöne Vorgänge: Am Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt hatte ein Lehrer ein „distanzloses Verhältnis“ zu einer Schülerin. Er muss sich nun vor Gericht verantworten.
Foto: Markus Rill | Schöne Schule, unschöne Vorgänge: Am Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt hatte ein Lehrer ein „distanzloses Verhältnis“ zu einer Schülerin. Er muss sich nun vor Gericht verantworten.
Markus Rill
Markus Rill
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:51 Uhr

Im Dezember vergangenen Jahres wurde ein Lehrer des Karlstadter Johann-Schöner-Gymnasiums wegen seines „distanzlosen Verhaltens“ gegenüber einer Schülerin suspendiert. In der Zwischenzeit ist er in den Ruhestand getreten. Am kommenden Mittwoch, 24. Oktober, muss er sich vor dem Schöffengericht Gemünden verantworten.

Er wird angeklagt wegen „sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen“ in neun Fällen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen Ende 2015 und Ende 2016 bei den sexuellen Handlungen mit einer minderjährigen Schülerin „bewusst und gewollt die mit dem Lehrer-Schüler-Verhältnis verbundene Abhängigkeit ausgenutzt zu haben“.

Nicht öffentlich

Der Vorsitzende Richter, Amtsgerichtsdirektor Thomas Schepping kündigte an, die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausschließen zu wollen. Weil das Opfer zur Zeit der Taten erst 16 Jahre alt und damit noch nicht volljährig war, stehe der Schutz ihrer Privatsphäre vor dem Interesse der Öffentlichkeit an diesem Fall.

Den Beschluss, nichtöffentlich zu verhandeln, wird das aus Schepping und zwei Schöffen bestehende Gericht zu Beginn des Verfahrens fällen. Es ist kaum damit zu rechnen, dass die Laienrichter diesem Antrag des Vorsitzenden Richters, Leiter des Gemündener Amtsgerichts, nicht entsprechen. Auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung bleiben nichtöffentlich. Das Urteil hingegen muss laut Strafprozessordnung öffentlich verkündet werden, allerdings wird die Öffentlichkeit zur Urteilsbegründung wieder ausgeschlossen.

Nach Abschluss des Strafverfahrens wird das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Lehrer wieder aufgegriffen. Ihm droht je nach Verurteilung die Kürzung oder gar die Streichung seiner Pension.

 
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