Nicht nur 64 Stunden soziale Hilfsdienste leisten, sondern auch einen dreiseitigen Aufsatz über die Gefahren tschechischer Böller schreiben, muss eine 20-jähriger Binnenschiffer aus dem Raum Gemünden. Mit solchen Böllern vom Typ „La Bomba“ war er Anfang Februar zusammen mit Bekannten in Neustadt bei einer Polizeikontrolle ertappt worden.
Mit der Jugendstrafe wegen „Umgang und Verkehr mit Explosivstoffen nach dem Sprengstoffgesetz“ blieb Richter Alexander Milkau deutlich unter dem Antrag des Staatsanwaltes. Dieser hatte vier Tage Jugendarrest gefordert, weil gegen den Heranwachsenden schon einmal wegen der gleichen Böller ermittelt wurde. Im Dezember 2010 hatte zusammen mit Bekannten eine Verkehrsampel beschädigt – mit tschechischen Böllern in der Tasche.
„Das war der Rest, den wollte ich loswerden“, erklärt 20-Jährige jetzt seine Motivation vom Februar. Dass die Böller verboten sind, weiß er. Er verwende sie, „weil sie lauter sind. Das macht mehr Spaß.“ Richter Milkau weiß vor allem, dass sie gefährlicher sind. Gefüllt mit verbotenen Explosivstoffen, hergestellt in „windigen Fabriken“, sei auf sie nicht immer Verlass. Bei einer Explosion könnten Finger abgerissen werden.
Obwohl der 20-Jährige seine Berufsausbildung zum Binnenschiffer abgeschlossen hat, empfahl die Jugendgerichtshilfe die Anwendung von Jugendstrafrecht und als Strafe Arbeitsstunden. Den Beruf will er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben; er hat sich eine neue Ausbildungsstelle gesucht. Derzeit ist er arbeitslos und mit einigen 1000 Euro verschuldet.
„Sie wollten ihre Bekannten beeindrucken, das ist jugendliches Imponiergehabe“, sagt Richter Milkau zur Urteilsbegründung. Dass sich der junge Mann mit den Gefahren seines Tuns beschäftigt, stuft er wichtiger ein als ihn den Freiheitsentzug fühlen zu lassen. Für den Aufsatz hat der 20-jährige vier Wochen Zeit, für die Ableistung der Sozialstunden vier Monate. Sollte es ein nächstes Mal geben, werde es aber auf jeden Fall Arrest oder eine Haft geben, warnt der Richter.
Das Urteil ist rechtskräftig.