Die Abwassergebühr in der Spessartgemeinde Rechtenbach klettert um 1,56 Euro auf 5,50 Euro pro 1000 Litern in den Kanal eingeleitetes Abwasser. Im Gegensatz dazu sinkt der Wasserpreis um 0,48 Euro auf 1,79 Euro pro 1000 Liter Trinkwasser. Die Neuberechnung der Gebühren wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend im Rathaus einstimmig beschlossen.
Michael Moritz vom Büro Kommunale Transparenz (Würzburg) legte die Grundlage der Kalkulation dar, untermauert durch Zahlen und Fakten. Er erklärte, dass die kalkulatorischen Abschreibungen für die neue Abwasserleitung und den Anschluss an die Kläranlage in Lohr den größten Teil der Erhöhung ausmachten. Die Berechnungsgrundlage ist etwa dreimal so hoch wie ursprünglich geplant.
Abschreibung fällt ins Gewicht
Zusätzlich verursacht die Betriebskostenumlage von rund 120.000 Euro pro Jahr an die Stadtwerke Lohr einen erheblichen Kostenanteil in der Kalkulation. Die Abschreibung für den Kanal schlägt alleine mit 5,21 Euro und die Betriebskostenumlage der Stadtwerke mit 3,53 Euro zu Buche.
Positiv wirkt sich aus, dass ein Überschuss von etwa 193.000 Euro aus dem Vorkalkulationszeitraum angerechnet werden kann. Ohne diesen Überschuss wäre die Abwassergebühr um weitere 1,42 Euro gestiegen. Moritz wies darauf hin, dass dieser Überschuss in vier Jahren aufgebraucht sein wird und die Gebühren bei gleichbleibenden Bedingungen dann erneut steigen könnten. Die Gemeindevertreter hoffen jedoch, dass sich mit der Inbetriebnahme der neuen Leitung Einsparungen bei den Betriebskosten ergeben, noch offene Fördergelder eingehen und der Zinssatz noch etwas sinkt.
Neue Sätze gelten vier Jahre
Die Situation bei der Trinkwasserversorgung ist entspannter: Hier bleiben die Kosten weitgehend konstant. Ein Überschuss von 56.043 Euro aus den Vorjahren ermöglicht es, die Gebühren für die Bürger zu senken. Moritz erläuterte, dass es sich bei der Wasser- und Abwasserversorgung um eine kostendeckende Gebühr handelt. Das bedeutet, alle Kosten müssen über die Gebühren an die Verbraucher weitergegeben werden. Eventuelle Überschüsse aus dem Kalkulationszeitraum werden ebenfalls an die Bürger zurückgegeben. Der relativ geringe Gesamtjahresverbrauch von 34.000 Kubikmetern Wasser und Abwasser wirken sich stark auf die Preisentwicklung aus.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Wasser- und Abwasserverbrauch von 160 Kubikmetern bedeutet die Gebührenerhöhung eine Mehrbelastung von 15 Euro im Monat. Die neuen Gebühren treten am 1. Januar 2025 in Kraft und gelten für die nächsten vier Jahre.