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Neuendorf
Trinkwasser: Vereinbarung für Störfall zugestimmt
Bearbeitet von Thomas Josef Möhler
 |  aktualisiert: 23.01.2022 02:19 Uhr

Was tun, wenn es einen Störfall in der Trinkwasserversorgung gibt? Für das geforderte "zweite Standbein" hat der Neuendorfer Gemeinderat am Dienstag eine Lösung gefunden. Das Gremium sagte ohne Gegenstimme grundsätzlich Ja zu einer Vereinbarung mit der Lohrer Mösslein GmbH, die im Bedarfsfall den Ort beliefern soll.

Das Landratsamt habe die Gemeinde aufgefordert, einen Plan zu erstellen, wie in einem Störfall, etwa bei einer Verseuchung des Brunnens, die Ersatzversorgung mit Trinkwasser sichergestellt werden könne, berichtete Bürgermeister Karlheinz Albert. Er habe daraufhin mit der Firma Mösslein über eine Vereinbarung beraten. Das auf die Trinkwasserversorgung spezialisierte Lohrer Unternehmen habe ein Angebot vorgelegt. Es sehe vor, dass im Störfall mit Tanks beziehungsweise Containern Trinkwasser herangeschafft werde. Gegebenenfalls könnten die Behälter auch von örtlichen Kräften wie der Feuerwehr abgeholt werden.

Firma verpflichtet sich

Das Wasser werde dann in die örtliche Aufbereitungsanlage oder direkt in den Hochbehälter gepumpt, erfuhr Markus Kübert auf Nachfrage. Dieses Vorgehen hat nach Alberts Worten den Vorteil, dass sich das Unternehmen Mösslein verpflichtet, für einen eventuellen Störfall Behälter und Wasser vorzuhalten. Ansonsten wäre es reine Glückssache, im Störfall Tankfahrzeuge auftreiben zu können.

Eine theoretische Alternative bestünde laut Bürgermeister darin, den alten Tiefbrunnen zu reaktivieren und aus ihm Wasser zu entnehmen. Es müsste dann über Schläuche in die Aufbereitungsanlage gepumpt werden. Das Schlauchmaterial sei aber teuer, die Kosten stünden in keiner Relation zum Mösslein-Angebot.

Albert deutete an, dass auch andere Kommunen an einer solchen Lösung für das "zweite Standbein" interessiert sind. Eventuell sei es möglich, sich mit ihnen zusammenzutun, um die Kosten zu senken. Über Details der Vereinbarung will der Bürgermeister noch einmal verhandeln, weil ihm "die eine oder andere Position" recht hoch zu sein scheint.

Nach den zugrunde liegenden Vorschriften erkundigte sich 3. Bürgermeister Oliver Ebert. Die Gemeinde hat nach Alberts Angaben einen Einsatzplan für den Katastrophenfall hinterlegen müssen. Darin fehle bislang ein Plan für einen Störfall in der Trinkwasserversorgung. Diesen habe das Landratsamt angemahnt.

Noch einmal vorlegen

Auf die Frage von 2. Bürgermeister Bernd Ries nach der konkreten Vorgehensweise versicherte Albert, wenn die Vereinbarung mit dem Unternehmen Mösslein "final ausgearbeitet" sei, bekämen die Gemeinderäte sie noch einmal vorgelegt. Es gehe jetzt nur um eine grundsätzliche Zustimmung zu einer Lösung mit Mösslein. Diese fiel mit 9:0 Stimmen einmütig aus.

 
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