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Triefenstein
Triefensteiner Bürgermeisterin kritisiert Behörden nach tödlichem Unfall bei Homburg
Wo am Ortausgang von Homburg der Maintal-Radweg die Staatsstraße quert, wurde kürzlich ein 80-jähriger Radfahrer bei einem Unfall so schwer verletzt, dass er starb. An dieser von Radlern viel genutzten Kreuzung gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Foto: Günter Reinwarth | Wo am Ortausgang von Homburg der Maintal-Radweg die Staatsstraße quert, wurde kürzlich ein 80-jähriger Radfahrer bei einem Unfall so schwer verletzt, dass er starb.
Günter Reinwarth
 |  aktualisiert: 08.02.2024 13:50 Uhr

Müssen erst schwere Unfälle mit tödlichem Ausgang passieren, bis die Behörden reagieren und eine Geschwindigkeitsbegrenzung anordnen? Fragen mit diesem Hintergrund sind am Dienstagabend den Triefensteiner Gemeinderäten mit großer Wahrscheinlichkeit bei ihrer Sitzung in der Rettersheimer Bocksberg-Halle durch den Kopf gegangen.

Erst vor kurzem war ein Radfahrer bei Homburg tödlich verunglückt, als er die Maintalstraße, zugleich Staatsstraße, vom Radweg kommend, überqueren wollte. Immer wieder sorgen Radfahrer, die an dieser Stelle die Straße kreuzen müssen, für gefährliche Situationen.

Einen konkreten Bezug zu dem schweren Unfall sah auch Sitzungsleiterin Kerstin Deckenbrock. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es auf der Staatsstraße 2299 in dem Bereich, in dem der vielbefahrene Maintal-Radweg kreuzt, bislang noch nicht. Warum das so ist, das hörte der Gemeinderat gleich mehrfach von der Bürgermeisterin.

Behörden halten Tempolimit an der gefährlichen Kreuzung für nicht nötig

Immer wieder kreuzen ganze Radfahrer-Gruppen die Staatsstraße, wenn sie bei Homburg vom oder zum Maintal-Radweg auf die andere Seite der Staatsstraße geleitet werden. Nicht immer schätzen sie die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs richtig ein.
Foto: Günter Reinwarth | Immer wieder kreuzen ganze Radfahrer-Gruppen die Staatsstraße, wenn sie bei Homburg vom oder zum Maintal-Radweg auf die andere Seite der Staatsstraße geleitet werden.

Die Rathauschefin zitierte die zuständigen Behörden und sorgte immer wieder für Kopfschütteln an den Rettersheimer Sitzungstischen. Eine auffällige Unfallhäufung habe es bislang nicht gegeben, hatte Deckenbrock von den Behörden erfahren. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei aufgrund des Straßenzustandes nicht erforderlich, war der Rathauschefin mitgeteilt worden. "Aufgrund der geltenden Bestimmung können Geschwindigkeitsbegrenzungen nur dort angeordnet werden, wo Verkehrsbeobachtungen oder Unfalluntersuchungen stattgefunden haben", zitierte die Bürgermeisterin.

Für den Autofahrer, so hieß es weiter, sei die "Eigenart des Straßenverlaufs nicht immer so erkennbar, dass er seine Geschwindigkeit von sich aus den Straßenverhältnissen anpasst." Wörtlich war weiter zu lesen: "Eine Beschränkung der Geschwindigkeit an dieser Stelle anzuordnen, sei daher nicht möglich."

Der jüngst Unfall sei "nur eine Frage der Zeit gewesen", fasste Deckenbrock ihren Ärger zusammen. "Wann ist die Statistik erfüllt?", fragte sie. Deckenbrock äußerte die Hoffnung, "dass durch diesen tragischen Unfall die Verkehrssituation zum Wohle aller Verkehrsteilnehmer endlich durch die verantwortlichen Behörden entschärft wird." 

 
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  • U. S.
    Einfach Augen auf und so mancher Unfall würde verhindert werden. Die Schuld auf die Umstände zu schieben ist falsch!
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  • W. M.
    Ihr Kommentar ist schlichtweg leichtfertig, wenn nicht gar unqualifiziert. An dieser Örtlichkeit, Kreuzung oder Querung, wie man das immer nennen mag, sind Unfälle aufgrund der Unübersichtlichkeit einfach vorprogrammiert. Hier gehört der bauliche Rahmen geändert. Entweder regele ich das über eine LZA (Ampel) oder mit "Halt, Vorfahrt gewähren!" für den Radverkehr, am besten aber mit einer Unterführung. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nur dann sinnvoll, wenn sie permanent überwacht werden können.
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  • B. K.
    Solche gefährlichen Stellen gibt es an mehreren Stellen im Landkreis. Auch die Einmündungen von Rodenbach in die St2315 sind dazu zu zählen. Da gabe es schon mehrere schwere Unfälle, aber immer wieder die gleiche Begründungen der Behörden wie jetzt auch wieder in diesem Fall werden angeführt. Wann zählt der Schutz des Menschen einmal mehr wie die freie - oft rasende - Fahrt mehr als die sogenannte "Freie Fahrt für freie Bürger". Aber meist sind diese "freie Bürger" gar nicht so frei, weil sie sich nicht an Regeln (StVO) halten und meinen alleine auf der Welt zu sein.
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  • W. M.
    Wenn ich die Kreuzung anschaue, dann ist eine Unterführung von Nöten. Liebes Straßenbauamt! Ein Toter hätte mit einer solchen Unterführung vermieden werden können. Aber die Problematik mit dem Straßenbauamt kenne ich als ehemaliger Geschäftsführer einer Gebietsverkehrswacht sehr gut. Nach logischen und lösbaren Ansätzen wird dort meist nicht gehandelt.
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  • S. T.
    Unterführung wird sicher wegen möglicher Hochwasser abgelehnt…da müsste ja wieder jemand die nötigen Sperren bei Bedarf einbauen
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  • W. M.
    Bei Hochwasser ist vermutlich auch der Radweg nicht befahrbar. Außerdem: Was hatten wir das letzte, richtige Hochwasser....?
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  • S. T.
    Da hat eins ja mit dem anderen nix zu tun! Es KÖNNTE ein Hochwasser eintreten, und dann …
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  • B. K.
    Warum müssen denn die Radfahrer überhaupt kreuzen? Wäre nicht ein durchgängigen Radweg auf der Mainaeite die sicherste Alternative? Die könnte auch direkt von der Gemeinde verwirklicht werden..
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  • S. T.
    Die Querung abschaffen wäre sicher die beste Lösung. Aber auch extrem teuer, da ist ja gleich das Main-Ufer.
    Eine ähnliche Situation gabs früher am Felsenkeller in Marktheidenfeld. Da wurde der Hang abgetragen, befestigt und die Straße ein paar Meter verlegt, um
    Platz für den Radweg zu haben. Das ist hier „so einfach“ nicht möglich…und die Schifffahrtsverwaltung (?) als Grundeigentümer würde da sicher auch mitreden wollen.

    Ginge alles, wenn man wollte…
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  • J. H.
    Geschwindigkeitsbegrenzungen bei kreuzenden Radwegen sind in anderen Bundesländern z.B. Baden Württemberg längst Standard. Ich war erst letzte Woche im Großraum Mannheim - Heidelberg beim Radfahren und habe mich durch die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Fahrbahnüberquerungen wesentlich sicherer gefühlt. Zudem sind innerorts sehr viele Radfahrstreifen auf der Fahrbahn markiert und auch Radfahrstraßen gehören zum Straßenbild. Im Großraum Mannheim laufen die Planungen für eine Verbindung mit Radfahrtrassen von Mannheim/Ludwigsburg, Heidelberg und Darmstadt. Konstanz hat mit Radfahrstraßen Zeichen gesetzt.
    Auf der B 19 Richtung Stuppach wird die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 wegen kreuzenden Radfahrverkehr sogar mit Blitzersäulen überwacht.
    Es bleibt zu hoffen, dass es die Koalition schafft, wie vereinbart die StVO anzupassen und die Ziele des Verkehrsrechtes um Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung zu erweitern.
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  • M. P.
    Sehr toll beschrieben!!!!! Kompliment.
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  • M. F.
    In Homburg gehört schon längst eine Geschwindigkeitsbegrenzung am Main her, da alle drei Ortseinfahrten nicht ungefährlich sind (z.B. ist die Ausfahrt auf die Staatsstraße von der mittleren Ortseinfahrt nach links sehr schlecht einsehbar) und dies auch der Lärmschutz der Anwohner gebietet. Die gerade Führung der Staatsstraße lädt hier auch sehr viele Fahrer dazu ein, mehr als 100 zu fahren.

    Meiner Erinnerung nach ist in der mittleren Einfahrt vor ca. 20-25 Jahren ein Homburger Mädchen tödlich überfahren worden, als es vom Mainspielplatz kam und die Staatsstraße an der mittleren Ortseinfahrt überqueren wollte. Auch damals hieß es vom Straßenbauamt glaube ich schon, man könne nichts machen, die Homburger Umgehung sei nicht gefährlich...

    Liebe Frau Deckenbrock, bleiben sie da bitte mit Nachdruck dran. Gefühlt wird in allen Ortschaften an den Ortseinfahrten auf 70-80 km/h begrenzt, nur irgenwie in Homburg nicht.
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  • U. S.
    „Immer wieder sorgen Radfahrer, die an dieser Stelle die Straße kreuzen müssen, für gefährliche Situationen.“

    Die Radfahrer sind, es die unachtsam sind! Aber Radfahrer gleichen heutzutage heiligen Kühen, sie sind unantastbar und bei einem Unfall ist immer der Autofahrer (mit-)schuld auch wenn eindeutig der Radfahrer die StVO missachtet hat.
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  • R. E.
    Entschuldigen Sie bitte, aber das ist absoluter Blödsinn!

    Ich fahre die Strecke täglich, sowohl als Fahrrad.- als auch als Autofahrer und die Stelle ist gefährlich.

    Wenn es zu einem Unfall kommt, kommen meist mehrere unglückliche Umstände zusammen.
    Und das kann an dieser Querung sowohl beiden Verkehrsteilnehmern passieren.

    Mit dem riesen Unterschied, dass der Zweiradfahrer keine Knautschzone hat und egal welcher der Beteiligten die Hauptschuld am Unfall trägt, immer der Verletzte wenn nicht sogar der Tote ist.

    Es geht hier nicht um die Bedienung irgend einer Lobby, sondern um den mehr als richtigen Vorstoß vor, nach und über die gesamte Mainstraßenlänge von Homburg eine längst überfällige Geschwindigkeitsreduktion vorzunehmen.
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  • S. T.
    Die StVO könnte man ja ändern, zb mit einem Passus der an solch gefährlichen Stellen eine Geschwindigkeitsreduzierung nach Ermessen der anliegenden Kommune erlaubt. Aktuell kann ja nichts gemacht werden, weil die Rechtslage es nicht hergibt.

    Wir sind da als Familie schon häufiger mit dem Rad über die Straße, und ich schwitze immer Blut und Wasser.

    Es wird gefühlt von 3/4 aller Autofahrer da viel zu schnell gefahren. Und auch deutlich über Erlaubt…
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  • S. T.
    „Immer wieder sorgen Radfahrer, die an dieser Stelle die Straße kreuzen müssen, für gefährliche Situationen.“

    Da ist schon die Grundannahme falsch! Sozusagen Umkehrung der Beweislast…
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