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Gemünden
Trickserei beim Autoverkauf: Händler vor Gericht
Einer Frau aus dem Sinngrund wurde vom Händler ein defekter Gebrauchtwagen verkauft – ohne Händlergarantie. Eine "krumme Tour" nennt das der Staatsanwalt.
Symbolbild
Foto: Sebastian Kahnert | Symbolbild
Herbert Hausmann
 |  aktualisiert: 12.02.2020 02:12 Uhr

Mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein 47-jähriger Gebrauchtwagenhändler aus dem Raum Marktheidenfeld am Amtsgericht Gemünden. Er hatte einer 52-jährigen Frau ein Auto "im Kundenauftrag" verkauft, das allerlei Mängel hatte. Dabei wurden nach Ansicht des Gerichts und der Staatsanwaltschaft Verbraucherrechte umgangen.

Eine Frau aus dem Sinngrund suchte ein preisgünstiges Auto und wurde im Internet fündig. Für 1200 Euro erstand sie bei dem Händler einen damals 14 Jahre alten Renault Clio. Die bei der Probefahrt zu hörenden Schleifgeräusche an der Vorderachse erklärte der Händler mit der längeren Standzeit des Fahrzeugs. Diese Erklärung beruhigte die Autokäuferin zunächst. Der Vorbesitzer hatte dem Händler von ausgeschlagenen Radlagern berichtet; dies hatte der Händler nach einer Überprüfung ausgeschlossen.

Händler war nur Vermittler

Sauer wurde die Kundin, als die Schleifgeräusche auch nach einigen Wochen eher zu- als abgenommen hatten. Telefonisch forderte sie den Verkäufer auf, die Mängel zu beheben oder das Auto zurückzunehmen, was dieser aber ablehnte. Er berief sich auf den Kaufvertrag, in dem nicht er als Verkäufer aufgeführt war, sondern der Vorbesitzer. Der 47-jährige Händler sah sich nur als Vermittler. Vom Kaufpreis hatte er 600 Euro als Provision einbehalten und 600 an den Vorbesitzer überwiesen.

Als die Autokäuferin einen Rechtsanwalt einschaltete und die Angelegenheit zur Anzeige brachte. meldete sich der Vorbesitzer umgehend bei ihr und bat sie, die Anzeige zurückzunehmen. Im Gegenzug wollte er den kaputten Clio zurücknehmen und zusätzlich die entstandenen Kosten für die Fahrzeuganmeldung und den Rechtsanwalt der Frau übernehmen.

Verkäufer beglich den Schaden

"In einer Grauzone", so Strafrichter Volker Büchs und der Staatsanwalt in der Verhandlung, sei das Geschäft abgelaufen. "Eine krumme Tour", nannte es der Staatsanwalt. Mit dem Eintrag des Vorbesitzers im Kaufvertrag als Verkäufer habe man sich der Gewährleistung der Händlergarantie entzogen und damit wichtige Rechte der Käuferin umgangen.

Da der Händler bisher strafrechtlich nicht Erscheinung getreten ist, die Sache bereits im Oktober 2017 stattfand und der Schaden mittlerweile vollständig behoben worden ist, stimmte der Staatsanwalt einer Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage zu. Die 600 Euro Provision aus dem Geschäft muss der Autohändler innerhalb eines Monats an die Jugendstiftung Main-Spessart überweisen. Danach wird das Verfahren mit Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten eingestellt.

 
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