Der Marktgemeinderat Thüngen beschloss in seiner jüngsten Sitzung Änderungen der Satzung zum gemeindlichen Förderprogramm "Aktivierung von Leerständen und Baulücken", die unter anderem Art und Höhe der Förderung, sowie das Verfahren betreffen. Neben der Förderung einer Zuführung zu einer neuen Wohn-, beziehungsweise Gewerbenutzung, ob zu Eigennutzung oder Vermietung, ist festgelegt, dass auch ein Abriss ohne nachfolgende weitere Baumaßnahme mit 30 Prozent der Kosten, bis zu einer Höchstgrenze von 5000 Euro, gefördert wird (Einzelfallentscheidungen sind vorbehalten).
Die Förderung bei einer mit der Maßnahme verbundenen Sanierung beträgt 30 Prozent der nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 10 000 Euro. Bei Eigenleistung sind nur die Materialkosten auf Nachweis förderfähig. Ein vorzeitiger Baubeginn ohne Baufreigabe durch die Verwaltung wirkt sich nachteilig auf die Förderung aus. Nach ausgiebiger Diskussion stimmte das Ratsgremium ohne Gegenstimmen zu.
Verbunden mit diesem Thema stimmte der Marktgemeinderat auch dem Formblatt zum Förderantrag sowie dem Formular "Verwendungsnachweis für das gemeindliche Förderprogramm" einstimmig zu.
Flachdach muss abgebrochen werden
Um bei der Schulsanierung die geforderte Raumhöhe von drei Metern zu erreichen, ist im Bereich der Aula der Abbruch des Flachdaches notwendig. Nach Abbruch der Dämmschicht wurde nun festgestellt, dass die bitumenhaltige Klebeschicht beim damaligen Neubau ohne Trennschicht eingebaut wurde und nur mit aufwändigen Maßnahmen entfernt werden kann. Das Entfernen ist notwendig, da ansonsten mit erheblichem Kostenaufwand die komplette Betonrippendecke als schadstoffhaltig entsorgt werden muss.
Einstimmig genehmigte der Marktgemeinderat den Nachtrag für die Abtrennung der Klebeschicht auf der Betonrippendecke für 13 763,41 Euro brutto. Nach Auskunft von Martin Eisenbacher von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen liegen diese Kosten immer noch 30 000 Euro unterhalb der Kostenberechnung. Gemäß der Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur (KIP-S) gibt es hierfür eine Zuwendung von 90 Prozent.
Das Ratsgremium vergab außerdem ohne Gegenstimmen unter der Voraussetzung eines positiven Förderbescheides zum Angebotspreis von 43 220,03 Euro brutto die Arbeiten zur Glasfasererschließung des Rathauses an die Telekom Deutschland GmbH. Bei einer 90-prozentigen Förderung liegt der Eigenanteil der Gemeinde bei 4323 Euro.
Fanclub will Vereinsraum nicht teilen
Bürgermeister Lorenz Strifsky stellte in der Ratssitzung den Antrag des Thüngener FC Bayern-Fanclubs auf Errichtung eines Vereinsheimes zur Diskussion. Nach ausgiebiger Erörterung des Themas blieb eigentlich nur Ernüchterung, denn die Aussprache ging nicht über die Platzfindungsphase hinaus. Was auch vorgeschlagen wurde, es stand immer wieder eine mögliche Lärmbelästigung im Raum. Der FC Bayern-Fan-Club legt Wert auf ein eigenes Vereinsheim und möchte sich keinesfalls einen Raum mit einem anderen Verein oder einer anderen Interessengemeinschaft teilen.
Erfolgversprechende Vorschläge seitens des Ratsgremiums waren nicht ersichtlich und so blieb Bürgermeister Lorenz Strifsky nur die Feststellung, im Grund die Bestrebungen des FC Bayern-Fan-Clubs mit den begrenzten Möglichkeiten des Marktes Thüngen zu unterstützen. Allerdings konnte auch er bezüglich der Grundschulsanierung keine allzu große Hoffnungen machen.
Bürgermeister Stifsky und sein Stellvertreter Wolfgang Heß bedankten sich abschließend beim Ratsgremium sowie bei allen im öffentlichen Bereich Tätigen für die gute Zusammenarbeit.