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Marktheidenfeld
Teurer Kaffee: Ertappte Ladendiebin schlägt mit Packung Bohnenkaffee nach Ladendetektiv
Eine 31-Jährige Frau wollte vergangenes Jahr in Marktheidenfeld Kaffee mitgehen lassen. Als der Ladendetektiv sie stellte, kam es zu einem Gerangel. Anklage: räuberischer Diebstahl.
Eine Kaffeebohne und etwas Kaffeemehl (Symbolbild).
Foto: Singtex International/dpa | Eine Kaffeebohne und etwas Kaffeemehl (Symbolbild).
Roland Pleier
 |  aktualisiert: 08.03.2025 02:39 Uhr

Unterm Strich war es ganz schön teurer Kaffee, den ein Frau vor fünf Monaten in einem E-Center in Marktheidenfeld hatte mitgehen lassen. "Das war schon knapp", sagte Richter Sven Krischker nach Verkündung des Urteils. "Wenn's ganz blöd läuft", hätte schwerer räuberischer Diebstahl auch mit fünf Jahren Haft geahndet werden können. Doch in diesem Fall ließen der Richter am Amtsgericht Gemünden und seine beiden Schöffen Milde walten: Sie verurteilten die 31-jährige Angeklagte zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 30 Euro, also 2700 Euro. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Dabei hatte sie sogar ein Kilogramm Bohnenkaffee für 11,99 Euro bezahlt und nur eine zweite Packung im Rucksack an der Kasse vorbeigeschmuggelt, was sie laut ihrem Rechtsanwalt uneingeschränkt zugab.

Frau wollte flüchten, es kam zum Gerangel

Auch wie es dann weiterging, war bei der Verhandlung unstrittig: Der Ladendetektiv, der sie beobachtet hatte, stellte sie zur Rede. Als er sich mit "Hallo, Haussicherheit" vorstellte, habe sie aggressiv reagiert, "Ich hab doch nichts gemacht" geschrien und versucht, sich an ihm vorbei zum Ausgang zu drängen. Der 70-jährige Detektiv stoppte sie durch Griffe an die Schultern, rutschte aber ab, verfing sich in den langen Haare der Diebin. Es folgte offenbar ein Gerangel um den Rucksack. Den haute die Angeklagte dem Detektiv um die Ohren, als dieser grade seitwärts zu einer Kollegin blickte, um sie um Hilfe zu bitten. Eine Zeugin bestätigte diesen Vorfall weitgehend.

Dieser Schlag mit der Kaffeepackung im ansonsten leeren Rucksack war es, der zur Anklage wegen räuberischen Diebstahls führte. Denn räuberisch im Sinne des Gesetzes ist, wenn der Dieb eine Waffe oder einen anderen Gegenstand benutzt. Wenn er damit auch erhebliche Verletzungen in Kauf nimmt, käme auch noch der Tatbestand "versuchte und vollendete schwere Körperverletzung" hinzu, wie Krischker ausführte.

Schmerzen des Ladendetektivs waren nur gering

Doch Richter, Schöffen und auch Staatsanwältin folgten der Einschätzung des Verteidigers: Ein Kilo Kaffeebohnen im Rucksack sind kein gefährliches Werkzeug. Zudem hielten die Schmerzen, die der Detektiv am Hinterkopf verspürte, nur zwei, drei Stunden an, wie er selbst aussagte. Somit verursachte der Schlag keine größere Verletzung, weshalb sich alle einig wurden: Hier handelt es sich um einen minderschweren Fall. Für die Angeklagte sprach auch: Die Frau, die in der Gastronomie tätig ist, war nicht vorbestraft. Sie war geständig, soll sich sogar noch vor Ort bei dem Detektiv entschuldigt haben, das Diebesgut hatte geringen Wert und verblieb vor Ort.

Der Richter blieb sogar unter dem Strafmaß von neun Monaten Haft auf Bewährung, wie es die Staatsanwältin beantragt hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

 
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