Der Angeklagte sagte: Das sei normal. Der Richter ermahnte ihn nach eineinhalbstündiger Verhandlung: „Seien Sie vorsichtig. Wenn Sie nicht sicher sind, müssen Sie im Zweifel fragen: 'Kann ich sie dort anfassen?'“
„Dort“, das waren im vorliegenden Fall die Brüste einer hübschen, jungen Frau, die der 42-jährige Physiotherapeut bei einer Wellnessmassage durchgeknetet hatte. Weil er den Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze á 40 Euro) abgelehnt hatte, landete dieser Fall von „tätlicher Beleidigung“ vor dem Amtsgericht Gemünden.
Der Mann aus Südosteuropa erschien standesgerecht in Weiß: Schuhe, Hose, Hemd – alles weiß. Er wirkte ruhig, gefasst und konzentriert. Seine Aussagen gab er – trotz passabler Deutsch-Kenntnisse – in seiner Muttersprache ab und diese wurden von einer Dolmetscherin übersetzt. Bevor er auf den Vorwurf einging, holte er weit aus.
„In meinem Beruf“, so sagte er zu seinem Selbstverständnis, „spielen Unterschiede zwischen männlicher und weiblicher Brust keine Rolle.“ Nur die Geschlechtsorgane seien eine „verbotene Zone“.
Kurz nachdem er seine Stelle angetreten hatte, im April 2013, sei dies bei einer Besprechung thematisiert worden. Dabei habe „der Manager“ klar gestellt, dass die Brüste...
...bei Ganzkörpermassagen dazugehören. Weil er unsicher gewesen sei, habe er sich extra nochmals bei einem Kollegen vergewissert – und ab dann allen Frauen die Brüste massiert. Ungefragt.
„Ich habe nur das gemacht, was man mir gesagt hat, dass es normal ist“, übersetzte die Dolmetscherin seine Aussage. Und: Er habe nie jemanden gefragt, „weil sie sich alle wohl gefühlt haben“.
Dann erst kam er auf den konkreten Fall zu sprechen: Gut gelaunt aus dem Heimaturlaub zurück, habe er im August schon im Empfangsbereich mit seiner Kundin gewitzelt, „um sie locker zu machen“. Sie habe wohl geglaubt, er wolle sie anmachen, weshalb er wiederholt betont habe, er sei verheiratet und habe ein Kind. Dass sie ihn nach der Ganzkörpermassage – vom Rücken über die Beine, Brüste bis zum Gesicht – angezeigt habe, sei für ihn „total unverständlich und ein Alptraum“.
Der 42-Jährige räumte ein, dass ihn seine damalige Chefin gemahnt habe, er gehe „zu persönlich mit Kunden um“. Dies allerdings erklärte er mit Mentalitätsunterschieden: Serben, Spanier, Italiener und Griechen seien da „etwas entspannter“, übersetzte die Dolmetscherin.
Die Karten lagen auf dem Tisch: Der Angeklagte habe den Tatbestand eingeräumt, fasste der Richter später zusammen. Nach einer Dreiviertelstunde Verhandlung folgten ebenso lange Gesprächsrunden im Richterzimmer: Der Richter sprach mit Verteidiger und Angeklagten, mal mit, mal ohne Staatsanwältin.
Das Ergebnis: Der Rechtsanwalt beschränkte seinen Einspruch auf die Höhe der Tagessätze. Die Vernehmung der sechs geladenen Zeugen war damit hinfällig. Der Richter beschränkte sich darauf, den Tagessatz durchzurechnen.
Nachdem der Physiotherapeut „seit dieser Geschichte“ arbeitslos ist, bezieht er für sich, seine Frau und seinen Sohn monatlich 1240 Euro Arbeitslosengeld. Bleiben ihm persönlich als Eigenbedarf rund 600 Euro, überschlug der Richter.
Daraus errechnet sich der Tagessatz von 1/30 des Netto-Einkommens, hier also 20 Euro – die Hälfte des ursprünglichen Ansatzes im Strafbefehl. Allerdings muss der 42-Jährige auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen, für Zeugengelder und seinen Rechtsanwalt.
„Unangemessen“ hatte die Staatsanwältin die Brustmassage in der Anklage bewertet. Ihr weiterer Vorwurf, er habe dies getan, um seine Kundin zu beleidigen und seine „Missachtung“ auszudrücken, wurde bei der Verhandlung nicht vertieft.
Er sei sich „ziemlich sicher“, so der Richter, „dass kulturelle Unterschiede eine Rolle gespielt haben“ und dass der Physiotherapeut „vielleicht einen anderen Blick auf den Körper habe“.
Dies ändere jedoch nichts daran, dass die Handlung „nicht akzeptabel ist“. Als Profi müsse es ihm immer klar sein, „dass er es anders sieht als der Kunde“. Die Grenzen des Anstands und der Scham gelte es zu respektieren.
Nichts sagen und ihn dann anzeigen, ist ja wohl das Letzte. Es hätte auch gereicht, dass sie ihm und vielleicht noch seinem Vorgesetzten gesagt hätte, dass sie in Zukunft ohne Brust massiert werden möchte. Dann hätte man sich sicher daran gehalten.
auf die Finger klopfen, aufstehen und den Raum verlassen oder um Hilfe rufen! Aber
stillhalten und nachher sich beschweren, weil vielleicht Entschädigungsgeld winkt, das
ist eigenartig und geht nicht.
hallo in einer Massage Praxis mit Zeugen???? da Schrei ich wenn ich was nicht möchte und der Masseur nicht auf hört mich zu Befummeln.