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Karbach: Tempo-30-Zone laut Regierung nicht rechtens
Die Schilder an der Ortseinfahrt weisen auf die Tempo 30-Zone im gesamten Ortsbereich und auf die 'Rechts vor links'-Regelung hin.
Foto: Heidi Vogel | Die Schilder an der Ortseinfahrt weisen auf die Tempo 30-Zone im gesamten Ortsbereich und auf die "Rechts vor links"-Regelung hin.
Heidi Vogel
 |  aktualisiert: 27.08.2021 02:27 Uhr

Für großes Unverständnis und Empörung unter den Ratsmitgliedern sorgte in der jüngsten Gemeinderatssitzung die Information von Bürgermeister Bertram Werrlein, dass eine ortsfremde Person im Herbst letzten Jahres bei der Regierung von Unterfranken den Hinweis gegeben habe, die Tempo-30-Zone im Ort sei nicht rechtskonform. Wie das Ortsoberhaupt anfügte, sei es die Person, die bereits in Roden und Urspringen für die Aufhebung der temporären Geschwindigkeitsbegrenzung gesorgt hatte.

Bereits Anfang Dezember letzten Jahres habe man deshalb eine ausführliche Stellungnahme ans Landratsamt geschickt und dargelegt, weshalb die seit rund 20 Jahren geltende Tempobegrenzung beibehalten werden solle. Wie Werrlein betonte, sieht das Landratsamt, das gemeinsam mit Vertretern der Verwaltungsgemeinschaft bereits die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein genommen hat, den Sachverhält ähnlich. Auch eine Verkehrszählung, die 57 Fahrzeuge binnen einer Stunde ergeben hat, habe man inzwischen vorgelegt.

Laut einer E-Mail vom 16. August halte jedoch der zuständige Sachbearbeiter der Regierung daran fest, die Tempo-30-Zone in der Hauptstraße und Marktheidenfelder Straße aufzuheben. Als Begründung führe der Sachbearbeiter an, dass alle Abfahrten der Umgehungsstraße in die Hauptstraße und somit unmittelbar in die Tempo-30-Zone führen, was nicht erlaubt sei. Hier stellte Werrlein klar, dass lediglich die Abfahrt Mitte direkt in den verkehrsberuhigten Bereich führt. Zudem könne sich laut Regierung der Tempo-30-Bereich nicht über einen ganzen Ort erstrecken und es sei nicht rechtens, diese schrittweise über mehrere Jahre auszuweiten.

Auf die Frage von Matthias Kern, wer letztendlich die Entscheidung treffe, erklärte der Bürgermeister, dass im schlimmsten Fall das Landratsamt als Verkehrsbehörde von der Regierung angewiesen wird, die Tempo-30-Zone aufzuheben. "Ich finde es unglaublich, dass sich jetzt Behörden daran ereifern, etwas zu ändern, was gut ist und dem Schutz von Personen dient", machte Ralf Freund, der seinerzeit bei der Einführung bereits dem Gemeinderat angehört hat, seinem Unmut Luft. Schließlich steigere die reduzierte Geschwindigkeit die Lebensqualität und Sicherheit im Ort.

Unverständnis im Rat

Auch Klaus Vogel als direkter Anwohner der Hauptstraße führte die Lebensqualität an: "Die Lärmbelästigung ist eine ganz andere als damals, als in aller Früh die Lkw mit 50 Stundenkilometer und mehr durch den Ort gebrettert sind." Gabriele Frings äußerte ebenfalls ihr Unverständnis über die geforderte Änderung, zumal sich an der Strecke zwei Bushaltestellen für die Schüler und auch der Zugang zum Spiel- und Bolzplatz befinden. "Ich weiß gar nicht, weshalb wir in solch ein Dilemma getrieben werden", wunderte sich Frings. "Wichtig ist, dass wir uns kümmern und tätig werden und auch einen Verkehrsrechtler mit einschalten", erklärte Andreas Neiderer und erhielt die Zustimmung seiner Ratskollegen. "Wir werden alle Hebel in Bewegung setzen", versprach Werrlein. Er kündigte an, sich juristisch beraten zu lassen und sich notfalls auch an Christoph Süß von "quer" im Bayerischen Fernsehen zu wenden.

In nichtöffentlicher Sitzung hatte das Gremium bereits zuvor beschlossen, dass die Wefels Entwässerungs GmbH aus Bodenheim in Rheinland-Pfalz mit der Klärschlammentsorgung beauftragt wird. Sie hatte das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, bei dem 8,10 Euro pro Kubik und 106,50 Euro für den Transport anfallen. Die 193 Blockstufen für die beiden Treppenaufgänge am Friedhof bezieht die Gemeinde von der Firma Kuhn aus Lengfurt zum Preis von 11 828 Euro. Den Aufsitzmäher der Marke Kubota zum Preis von 14 100 Euro liefert die Firma Wiesner aus Steinfeld.

Abwasser wird teurer

Mit einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung von bislang 1,78 Euro pro Kubik Abwasser auf 2,76 Euro anzuheben. Die Erhöhung ist erforderlich, da bei der jüngsten Erhebung festgestellt wurde, dass für die Jahre 2017 bis 2020 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 39 470,20 Euro aufgetreten ist.

Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder dagegen die zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtung zum 1. September, wonach sich die Benutzungsgebühr um die Staatliche Beitragsentlastung verringert. Ein eventuell erreichtes Plus wird jedoch nicht ausgezahlt.

Wie Bürgermeister Bertram Werrlein verkündete, wird die Waldneuordnung offiziell angeordnet. Im Oktober/November stehe die Wahl eines Vorstands an. Der Bürgermeister bat darum, Vorschläge bis 20. September an den örtlichen Bauernobmann Klaus Vogel oder an die Gemeinde zu melden. Dem Vorstand werden sechs Personen angehören, zudem werden sechs Stellvertreter benötigt. Den Vorsitz wird Joachim Mair vom Amt für Ländliche Entwicklung haben.

 
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