
Die Tempo-30-Regelung in den Ortsdurchfahrten Roden, Urspringen und Duttenbrunn ist schon wieder Geschichte: Das Landratsamt Main-Spessart musste die Anfang November 2020 erlassene Anordnung, für die die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden gekämpft hatten, auf Intervention der Regierung von Unterfranken wieder zurücknehmen.
Zum Hintergrund: Sanierungsbedingt ist die Ortsdurchfahrt Birkenfeld seit Anfang August 2020 gesperrt. Die erforderliche Umleitung hat zur Folge, dass seitdem deutlich mehr Verkehr, vor allem Schwerlastverkehr, durch die Ortsdurchfahrten Roden, Urspringen und Duttenbrunn fließt. Ein erster Antrag, eingereicht von den Bürgermeistern Volker Hemrich (Urspringen) und Johannes Albert (Roden), wurde vom Straßenverkehrsamt des Landratsamtes Main-Spessart abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die Strecke kein Unfallschwerpunkt sei.
Weil sie sich damit nicht abfinden wollten, wandten sich Hemrich und Albert zusammen mit ihrem Zellinger Amtskollegen Stefan Wohlfahrt direkt an Landrätin Sabine Sitter, die sich für eine fallbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung einsetzte. Daraufhin nahm das staatliche Bauamt eigene Messungen vor und stellte ebenfalls ein deutlich erhöhtes Verkehrsaufkommen fest. Auf dieser Grundlage ordnete das Landratsamt dann Anfang November 2020 für die Dauer der Sperrung der Birkenfelder Ortsdurchfahrt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf maximal 30 Stundenkilometer für die Ortsdurchfahrten Roden, Urspringen und Duttenbrunn an.
Bürgerbeschwerde führte zur Überprüfung
Doch damit ist es auch schon wieder vorbei, obwohl die Birkenfelder Orsdurchfahrt immer noch gesperrt ist und der Umleitungsverkehr noch längere Zeit durch Roden, Urspringen und Duttenbrunn fließen wird – voraussichtlich bis Ende Juni dieses Jahres, wie Frauke Beck von der Pressestelle des Landratsamtes auf Nachfrage der Redaktion sagte.
Ihren Worten zufolge musste das Landratsamt die Tempo-30-Anordnung in den Ortsdurchfahrten Roden, Urspringen und Duttenbrunn Anfang April aufheben, weil die Regierung von Unterfranken auf eine Bürgerbeschwerde hin festgestellt habe, "dass die Anordnung nicht den Regeln der Straßenverkehrsordnung entsprach". Nun gelte in den drei Ortsdurchfahrten wieder die allgemeine innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Stundenkilometer, so Beck.
Schön dass die Aufhebung jetzt wenigstens in der Zeitung steht, dann kann jeder lesen was Anordungen des Landkreises MSP wert sind.