
Das bedeutenste Burgsinner Baudenkmal ist unbestreitbar die „Alte Burg“, mitten in Burgsinn gelegen. Mit ihrem gewaltigen Bergfried dominiert die Wasserburg der Freiherrn von Thüngen das Ortsbild und ist wie kein anderes Bauwerk mit der Geschichte des Marktfleckens verbunden.
Im Jahr 1001 wurde Burgsinn zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Mit dieser Urkunde tauschte Ritter Hildolf von Tungenden „Sinna“ mit dem Hochstift Würzburg gegen sein Reichslehen in Thüringen ein, das ihm zu weit entfernt lag. Eine Burg wird noch nicht genannt. Marktrecht erhielt der Ort im Jahr 1334. Bischof Hermann bat Kaiser Ludwig IV. „dem dorf zu Synne“ einen Wochenmarkt zu verleihen. Dies hob die Bedeutung Burgsinns und stärkte die Position des Stifts im Sinngrund.
Wasserburg zwischen 1339 und 1342 gebaut
1337 verpfändete der Bischof von Würzburg alle Nutzungen an Dietz von Tungden, um seine Schulden bei ihm zu begleichen und verlieh ihm ein Jahr später die Feste Burgsinn. Er soll die heute noch stehende Burg im Wesentlichen von 1339 bis 1342 im Auftrag des Bischofs erbaut haben. Von der ursprünglichen Burg ist nur der Bergfried, der schon 1337 als uralt bezeichnet wurde, erhalten geblieben. Die jetzige Burganlage geht im Grundriss auf die romanische Zeit zurück. Der Bischof räumte ihm eine Bauzeit von zwei Jahren ein.
Schließlich trugen 1405 Balthasar und Sigmund von Thüngen das freieigene Schloss Burgsinn dem Markgrafen von Brandenburg und Ansbach, einem Widersacher des Würzburger Bischof, als Lehen auf und stellten sich unter seinen Schutz. Seitdem befindet sich die Wasserburg im Besitz der „Andreasischen Linie“ des Thüngenschen Geschlechtes.

Das „Alte Schloß“ ist eine typische Wasserburg. Sie ist von einem breiten mit Wasser gefüllten Graben umgeben, der von einer unterirdischen Quelle mit Wasser versorgt wird. In die Burg gelangt man über die an der Westseite gelegene Brücke. Die Gesamtanlage hat einen trapezförmigen Grundriss, dessen Eckpunkte von Türmen gebildet werden. Bis auf den runden Turm an der Nord-Westecke haben sie eine quadratische Grundfläche. Die Ringmauer besteht in den Grundmauern aus massiven Buckelquadern des heimischen roten Bundsandsteins.
Die vom ersten Geschoss an aufgesetzte Wand des südlichen Wohnbaues besteht aus Fachwerk. Auf dem quadratischen Nordostturm wurde ein kleiner Wohnbau hochgezogen. In den Südostturm gelangt man durch eine Spitzbogentüre, an deren Scheitel die Jahreszahl 1543 eingemeißelt ist. Er wurde von Martin I. von Thüngen fertig gestellt, der „vieles am alten Schlosse baute“. Seine Südmauer wurde durch die beim Umbau des südlichen Wohnbaues eingesetzten Fenster stark verändert. Auch das Rundbogenpförtchen beim Südwestturm, vor welchem Kragsteine sitzen, fügte man nachträglich ein.
Während sich außen dem Betrachter noch das ursprüngliche Aussehen der Burg bietet, findet er im Inneren, mit Ausnahme des Bergfriedes, die Gebäude verändert vor. Die Lage der Gebäude dürfte aber noch der ursprünglichen Anlage entsprechen und ist so auch bei vergleichbaren Wasserburgen zu finden. An der Nordseite stand wohl an der Stelle des vermutlich im 17. Jahrhunderts errichteten ehemaligen Verwalterhauses der Wohnbau.
Die Außenmauer dieses einfachen zweigeschossigen Baues sitzt auf der Ringanlage auf. Das Mauerwerk aus Buckelquadern an seiner Südseite könnte noch vom Vorgängerbau aus romanischer Zeit herrühren. Sehenswert ist in seinem Innern die hölzerne Podesttreppe mit Balustergeländer. An der Südseite lassen Mauerreste noch die Größe des ehemals hier bestehenden Wohn- oder Wirtschaftsbaues erkennen, der sich über die ganze Südseite erstreckte. Die ganze Anlage wird von dem massigen und 22 Meter hohen Bergfried überragt. Von der früheren Gartenmauer ist an der Nordseite auf dem Weg zum Bahnhof ein Portal erhalten, das im Scheitel die Jahreszahl 1750 trägt.
Bergfried wurde 2014 renoviert
Die heutigen Eigentümer sind die Erben des letzten auf der Burg lebenden Freiherrn, Gottfried von Thüngen, der seinen Wohnsitz mit seiner Familie nach Frankreich verlegte, so dass die Burg nicht mehr bewohnt ist und vom Verfall bedroht war. Deshalb ließ 2014 das Landesamt für Denkmalpflege das Wahrzeichen von Burgsinn, den vermutlich im 11. Jahrhundert erbauten Bergfried, unter Beteiligung der Gemeinde renovieren. Der Bauschutt wurde aus dem Innern entfernt und das Mauerwerk stabilisiert. Ein neues Dach mit Eichenbalken aus dem Gemeindewald schützt für die Zukunft.

Auch der Ort selbst war befestigt. Eine Ringmauer, von der noch Reste heute zu sehen sind, zog sich um den Altort. Über drei Tortürme gelangte man aus Richtung Fellen, Mittelsinn oder Rieneck in das Innere. Der Mittelsinner Turm oder auch „Narrenturm“ wurde bis auf einen kleinen Rest 1807 abgetragen. Der Fellener Turm folgte vermutlich in den 1820iger Jahren. Heute ist nur noch das „Untere oder Rienecker Tor“ erhalten.
1967 sah die Gemeinde in ihm nur ein Verkehrshindernis und stellte deshalb den Antrag auf Abbruch. Die Regierung von Unterfranken verweigerte sehr zum Ärgernis des Rates die Genehmigung und ordnete die Instandsetzung an. Eine Verbesserung erreichte man aber durch Schaffung eines Fußgängerdurchganges.
Die baulichen Merkmale der Befestigung weisen auf eine Erbauung im 15. Jahrhundert hin. Belege gibt es aber hierfür bisher nicht. 1755 waren die drei Tortürme noch vorhanden, denn das Reichskammergericht sprach in seinem Urteil des „300jährigen Waldprozesses“ der Gemeinde das Recht zu, „die drey Thor-Häußer zu besitzen und zu besetzen“. Von der alten Befestigungsmauer ist im Anschluss an das „untere Tor“ nach Osten noch ein kleiner Rest erhalten. Das alte, von Mauern umgebene Burgsinn war natürlich viel kleiner als der jetzige Ortskern. So lag zum Beispiel die Kirche bereits außerhalb der Befestigung.

Nordöstlich des Dorfes befindet sich am Rande von Burgsinn ein weiteres Gut der Familie von Thüngen, das „Neue Schloss“. Es wurde 1590 von Melchior III. und 1620 vermutlich von Philipp Kaspar I. erbaut. Im Zentrum erhebt sich der zweigeschossige Wohnbau aus der Spätrenaissance. In das Schloss gelangt man über einen vieleckigen Treppenturm am Innenwinkel der im rechten Winkel aneinander stoßenden Flügel. Das Rundbogenportal am Fuße des Turmes ist von toskanisierenden Säulen eingefasst. Die Säulen tragen ein Gebälk mit Zahnschnittgesims, auf dem das Jahr der Fertigstellung 1620 zu lesen ist. Darüber befindet sich das Ehewappen der Thüngen und von Berg.
Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude und das Verwalterhaus bilden die Westgrenze des Gutes und umschließen mit dem im Norden liegenden Gebäude der heute zur Wohnung umgebauten Kegelbahn den Betriebshof. Besitzer sind heute die Nachkommen der Brüder Wolfram und Hubert von Thüngen.

Mitten in Burgsinn abseits der Hauptstraße liegt an der Kreuzgasse das dritte Schloss der Freiherrn von Thüngen. Das „Fronhofer Schlösschen“ wurde 1607 von Werner II. von Thüngen (Andreasische Linie) als Witwensitz für seine Gemahlin Philippina Agatha von Thüngen, geb. von Stein, erbaut. Seinen Namen erhielt das Renaissance-Schlösschen aber von der adeligen Familie von Fronhofen, obwohl es nur kurz in deren Besitz war.
Auch im nahen Aura sind die von Fronhofen dem Namen nach in Erinnerung geblieben. Das alte Amtshaus, in dem heute die Grundschule untergebracht ist, wird ebenfalls als „Fronhofer Schlösschen“ bezeichnet. Die von Fronhofen waren ein mittelfränkisches Adelsgeschlecht, dessen Stammgüter um Uffenheim herum lagen. Letzte Besitzer des Adelsgeschlechtes waren Wolfram von Thüngen und nach seinem Tod seine Witwe Ruth Freifrau von Thüngen. 1992 wurde das "Fronhofer Schlösschen" in Burgsinn in private Hände verkauft.
Literatur: Feulner, Adolf: Die Kunstdenkmäler von Bayern, XX. Bezirksamt Gemünden, München 1920 und Dr. H. Lammer: Das Lehen Burgsinn, München 1886.
Zum Autor: Bruno Schneider ist seit 1996 Kreisheimatpfleger für den Altlandkreis Gemünden und seit 2018 Kreisarchivpfleger. Im Historischen Verein Gemünden und Umgebung e. V. engagiert er sich als Beirat und verwaltet das Archiv.