
Weil Mietstreitigkeiten ausuferten, musste sich ein Vermieter aus einer Gemeinde im Süden des Landkreises Main-Spessart vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft warf dem 73-Jährigen vor, dieser habe einen seiner vier Mieter im Mai vergangenen Jahres im Verlauf eines Streites unter anderem am Arm und am Kragen gepackt und ihn geschubst. Zudem habe er dem Mieter das Handy aus der Hand geschlagen, als dieser die Polizei habe rufen wollen und gesagt, "ich verspreche dir, es werden schlimme Dinge passieren". Am Tag darauf habe es erneut eine Auseinandersetzung gegeben, bei der der Angeklagte seinen Mieter geschüttelt habe, um ihn zum Unterschreiben eines neuen Mietvertrages zu bewegen.
Vor dem Streit gab es bereits ein Schlichtungsgespräch
Der Verteidiger des Angeklagten sagte, sein Mandant habe den Mieter am Arm gefasst und ihn auch beschimpft, aber keine Körperverletzung begangen. Grund der Auseinandersetzung sei, dass der Mieter sich nicht an seine Zusage halte, einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Werde sein Mandant heute bestraft, ändere dies nichts an der Situation, so der Rechtsanwalt. Aufgrund des dauernden Konflikts schlug er stattdessen einen Täter-Opfer-Ausgleich vor.
Der als Zeuge geladene Mieter (36) sagte, er und seine Frau seien 2019 in eine Wohnung im Haus des Angeklagten eingezogen. Weil er sich geweigert habe, den vom Angeklagten gewünschten neuen Mietvertrag zu unterschreiben, habe es acht Wochen vor dem Vorfall gemeinsam mit den Rechtsanwälten beider Parteien in Würzburg ein Schlichtungsgespräch gegeben. Das habe aber nicht funktioniert, weil der Vermieter nur herumgeschrien habe.
Einige Zeit später sei es dann bei einem Zusammentreffen im Keller, als der Mieter sein Fahrrad herausholen wollte, zu den Angriffen durch den Angeklagten gekommen. Verletzt worden sei er dabei nicht, sagte der Mieter.
Richter riet Angeklagtem zu Sachlichkeit und Ruhe
Auf Dauer wollten er und seine Frau nicht in ihrer jetzigen Wohnung bleiben, sagte der Mieter, eine Zeit lang aber schon noch; man sei derzeit auf der Suche nach einem Bauplatz.
Da sich der Mieter dem Vorschlag eines Täter-Opfer-Ausgleichs nicht gänzlich verschloss – er will die Sache noch mit seinem Rechtsanwalt besprechen – wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Vollständig eingestellt wird es laut Richter Sven Krischker, wenn der Täter-Opfer-Ausgleich zustandekommt und erfolgreich abgeschlossen wird. Dem Angeklagten, der in der Gerichtsverhandlung mehrfach durch impulsive Redebeiträge aufgefallen war, riet er, bei diesem Gespräch ruhig und sachlich zu bleiben.
Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt laut Bundesjustizministerium eine Art der außergerichtlichen Konfliktbewältigung dar. Er könne der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens und dem Gericht eine Strafmilderung oder bei geringfügigeren Taten das Absehen von Strafe ermöglichen.