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WERNFELD
Streit mit Stadt: Wer bezahlt für welche Schäden?
Durchbruch: Unbemannt durchbrach dieses Auto am 4. Dezember 2013 einen Zaun in der Wernfelder Oberdorfstraße, nachdem es sich an seinem Parkplatz oberhalb am Berg selbstständig gemacht hatte. Seither streiten sich die Versicherung, die Stadt Gemünden und der Grundstückseigentümer um die Art des Schadens und die Bezahlung. Ein Durchbruch zur Lösung des Problems ist auch nach elf Monaten noch nicht in Sicht.
Foto: privat | Durchbruch: Unbemannt durchbrach dieses Auto am 4. Dezember 2013 einen Zaun in der Wernfelder Oberdorfstraße, nachdem es sich an seinem Parkplatz oberhalb am Berg selbstständig gemacht hatte.
Michael Fillies
Michael Fillies
 |  aktualisiert: 17.10.2014 17:19 Uhr

Eigentlich war nur ein Stück Zaun beschädigt, jetzt steht die Erneuerung einer 17 Meter langen Stützmauer im Raum – und die Frage, wer für die Kosten aufkommt. Am 4. Dezember vorigen Jahres war bei einem Verkehrsunfall der besagte Zaun an der Wernfelder Oberdorfstraße umgerissen worden. Seither steht dort eine Absperrung, ohne dass der Schaden behoben ist; er vergrößert sich eher. Die Autoversicherung, der Zaunbesitzer und die Stadt Gemünden rangeln um die Frage, was genau beschädigt ist und wer dafür aufzukommen hat.

Stadtrat Gerhard Köhler hatte vorige Woche in der Ratssitzung den Fall zur Sprache gebracht und kundgetan: „Die Bürger fordern, dass die Arbeiten aufgenommen werden.“ Bis dahin aber wird noch weitere Zeit vergehen. Bürgermeister Jürgen Lippert fasste den bisherigen Ablauf kurz aus Sicht der Stadtverwaltung zusammen: „Die Versicherung sagt, wir (die Stadt) müssten für den Schaden aufkommen. Aber wenn ein Dritter jemand anderem einen Schaden zufügt, sehen wir uns nicht in der Pflicht.“ Rechtsanwälte sind eingeschaltet, und es könnte sein, dass der Fall erst vor Gericht zu klären ist.

Auto stürzte in einen Garten

Was war passiert? Ein Autofahrer hatte seinen Wagen am steilen Hang oberhalb der Kreuzung Oberdorfstraße/Hardtweg/Heckenweg abgestellt. Da offenbar die Handbremse nicht richtig angezogen war, machte sich das Auto selbstständig und rollte rückwärts über die Straße und den Gehsteig, riss den Zaun mit einem Pfosten um und stürzte 1,70 Meter tief in einen Garten. Kein großes Unglück, dachten sich der vollkaskoversicherte Autofahrer und der Garten- und Zaunbesitzer, denn den Schaden übernehme die Versicherung . . . Das berichten sie der Main-Post-Redaktion.

Auf der Sandsteinmauer sitzen einbetonierte Randsteine, die den Gehsteig einfassen. Auch einer dieser Randsteine war durch den Anprall des Autos gelockert. Die Reparatur des Zaun- und Mauerstücks schätzte eine Baufirma auf knapp 1500 Euro. Der Garteneigentümer meinte es gut: Wenn sein Zaun nebst Mauerkrone repariert werde, könnte die Baufirma gleich den rissigen, welligen Gehweg erneuern.

Den Vorschlag machte er dem Bauamt der Stadt Gemünden – und damit nahm das Verhängnis seinen Lauf: Ein Mitarbeiter des Bauamts besah sich den Schaden und befand, die Mauer müsse auf die komplette Länge untersucht werden. Dazu könne gern der Gehweg ausgebaut und wiederhergestellt werden – auf Kosten des Schadenverursachers. Außerdem ordnete der städtische Mitarbeiter die Absicherung der Unfallstelle an.

Keine Grenzsteine gefunden

Die Erneuerung der Mauerkrone und des Zauns auf der gesamten Länge (ohne Gehsteig) schätzte die Baufirma auf fast 9000 Euro. Daraufhin schaltete die Versicherung einen vereidigten Gutachter ein. Er kam zu überraschenden Feststellungen: 1. Der verursachte Unfallschaden beschränke sich auf den Zaun und 3,45 Meter Mauerkopf. 2. In wessen Eigentum die vielleicht 60 Jahre alte Mauer steht, sei ungeklärt; es sind keine Grenzsteine zu finden. Da es sich um eine Stützmauer für die Oberdorfstraße handle, sei anzunehmen, dass die Stadt Gemünden die Eigentümerin sei. Als Stützmauer jedoch sei die Natursteinmauer ungeeignet, denn sie sei nicht standsicher, sei es nie gewesen.

Die Stadtverwaltung bestreitet, Eigentümerin der Mauer zu sein oder sie errichtet zu haben, und verlangt von der Versicherung, den Schaden zu beheben. Darüber sind bis heute fast elf Monate ergebnislos vergangen. Die Sandsteinmauer ist ohne die schützende Mauerkrone eindringendem Regen ausgesetzt. Bis jetzt sind über 3000 Euro an Kosten für das Gutachten und die Absicherung der Unfallstelle aufgelaufen. Von der Wiederherstellung des Zauns und der Mauer wird die Versicherung ohnehin nur einen Bruchteil bezahlen, da sie die „Wertverbesserung“ vom tatsächlichen Schaden abziehen wird.

Vom Floh zum Elefanten

Es wurde „aus einem Floh ein Elefant“ gemacht, schimpft der Grundstückseigentümer und wirft der Stadtverwaltung Inkompetenz und Inkonsequenz vor. „Es hätte eher etwas passieren können“, räumt Bürgermeister Jürgen Lippert ein und bedauert die leidige Angelegenheit: „Gerade für die Eigentümer tut's mir leid. Aber ich sehe nicht ein, dass die Stadt für etwas aufkommt, für das sie nicht verantwortlich ist.“ Er hoffe, dass die Sache außergerichtlich geklärt werden kann. Die Stadtverwaltung habe die Versicherung um einen Ortstermin mit einem Entscheidungsträger gebeten, um zu einem Ende zu kommen.

Dauerbauzaun: Seit fast elf Monaten steht die Absperrung und ein Stück Gehweg entlang der Oberdorfstraße ist nicht benutzbar.
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Schutzlos: Ohne Abdeckung nimmt die Mauer weiter Schaden.
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  • Im Zivilrecht ist derhenige verantwortlich, der den Schaden durch sein Handeln verursacht hat. Nennt man Gefährdungshaftung. Allerdings wird diese Gefährdungshaftung mit der Adäquanz (Angemessenheit) eingeschränkt. Angemessen ist es sicherlich nicht, dem Unfallverursachenden die Kosten der ganzen Sanierung schulden zu lassen. Dazu hat die Verischerung bereits einen Gutachter bestellt. Schlechte Karten für die Stadt. Eine Erweiterung des allgemeinen Kausalbegriffes sehe ich nicht!
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  • Walter.Feser@gmx.de
    Dies ist das Problem bei der Stadt Gemünden, die Mitarbeiter
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