Das Staatliche Bauamt Würzburg führt ab 5. Februar 2024 Felssicherungsarbeiten im Hang oberhalb der St. 2300 zwischen Laudenbach und Kleinlaudenbach durch. Für die dauerhafte Sicherung des aktuell gefährdeten Straßen- und Radverkehrs ist die Errichtung von etwa 210 Meter Steinschlagschutzzaun erforderlich. In diesem Straßenabschnitt wurde im Dezember 2023 eine Felsberäumung als Vorstufe der endgültigen Felssicherungsmaßnahme ausgeführt. Das teilt das Staatliche Bauamt in einer Pressemitteilung mit, der auch die folgenden Informationen entnommen sind.
Aufgrund der technisch vorgesehenen Bauabläufe ist eine Vollsperrung der St. 2300 notwendig. Die Schulbusse dürfen ausnahmsweise zwischen 6.30 und 8 Uhr und zwischen 12 und 14 Uhr durch die Baustelle fahren, die Ein- und Ausfahrt durch die Baustelle wird von Absperrposten geregelt. Der Radweg unterhalb der St. 2300 ist bis auf ein bis drei Tage im April von der oben genannten Sperrung nicht betroffen.
Umleitung über Himmelstadt, Zellingen, Retzbach und Karlstadt
Der Straßenverkehr zwischen Laudenbach und Mühlbach wird über Himmelstadt, Zellingen, Retzbach und Karlstadt auf die andere Mainseite umgeleitet. Bei einer eventuellen Sperrung des Radweges erfolgt die Führung des Radverkehrs über einen Feldweg parallel zum Mainufers zwischen Laudenbach und Kleinlaudenbach. Die Strecke zwischen Mühlbach und Kleinlaudenbach bleibt während der Felssicherungsmaßnahme befahrbar.
Die Arbeiten beginnen am Montag, 5. Februar, und dauern voraussichtlich bis zum 1. Mai. Die Baukosten belaufen sich auf etwa 400.000 Euro, sie werden vom Freistaat Bayern finanziert. Das Staatliche Bauamt bittet alle Verkehrsteilnehmer um ein rücksichtsvolles Fahrverhalten und um Verständnis für die verkehrlichen Einschränkungen.
Stadt Karlstadt: Alternative Umleitung über Geh- und Radweg geprüft
Die Stadt Karlstadt weist in der Pressemitteilung auf folgendes hin: Nach Hinweisen aus der Bevölkerung zur geplanten weiträumigen Umleitung hat die Stadtverwaltung die alternative Umleitung über den Geh- und Radweg nochmals intensiv geprüft. Aus baulichen und verkehrsrechtlichen Gründen wurde diese allerdings für ungeeignet befunden.
Infolgedessen wird der motorisierte Verkehr während der Sperrung über eine Umfahrungsstrecke durch Himmelstadt/B 27 bzw. Stadelhofen umgeleitet. Die Stadt Karlstadt möchte folgende Punkte aufzeigen, die unter anderem in die Entscheidung eingeflossen sind:
Sicherheitsanforderungen können bei Umleitung nicht erfüllt werden
Bei einer Umleitung über den Geh- und Radweg wäre der Einsatz einer Ampel notwendig, diese wäre nur mit extrem langen Wartezeiten möglich. Eine ausgewiesene Umleitungsstrecke unterliegt den gleichen Sicherheitsanforderungen wie eine normale Straße, die beim Geh- und Radweg nicht erfüllt werden können. Die Zusammenführung von motorisiertem Verkehr und Radverkehr kann aufgrund der vorhandenen Wegbreite Konflikte hervorrufen. Fußgänger müssten über einen (insbesondere bei schlechter Witterung) nicht zumutbaren Erdweg am Main umgeleitet werden. Die Umleitungsstrecke könnte auch vom überörtlichen Verkehr genutzt werden und damit hoch frequentiert sein.
Unter Berücksichtigung vergangener Umleitungen bei Straßenbauarbeiten werden die Umfahrungsstrecken für den motorisierten Verkehr als zumutbar betrachtet. Das Staatliche Bauamt Würzburg garantiert die Verkehrssicherheit entlang der Umleitungsstrecke. All diese Aspekte und Abwägungen führen im Ergebnis dazu, dass dem Wunsch nach einer alternativen Umleitung über den Geh- und Radweg nicht entsprochen werden kann, schreibt die Stadt Karlstadt mit der Bitte um Verständnis.