Für seine Arbeit auf der Bühne, als "Coach", habe er den Kopf frei haben müssen von Buchhaltung in seiner Firma und allem was dazugehört, sagte ein wegen Steuerhinterziehung angeklagter 42-Jähriger aus dem Landkreis Main-Spessart vor dem Schöffengericht in Würzburg. Für Geschäftskonten, Verträge, Posteinlauf und Finanzamt sei ein Partner zuständig gewesen. Er habe nie einen Kontoauszug gesehen.
Der Motivationstrainer sagte vor Gericht, von Buchführung habe er auch gar keine Ahnung und deswegen auch nicht gewusst, dass für die Jahre 2015 bis 2017 knapp 290 000 Euro für Einkommen- , Umsatz- und Gewerbesteuer fällig waren, aber nicht bezahlt wurden. Es waren überhaupt keine Steuererklärungen beim Finanzamt abgegeben worden. Den damaligen Firmenchef hat das Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt und zu einer Geldbuße von 3 000 Euro. Zu den Bewährungsauflagen gehört außerdem, dass er sich "nach Kräften" bemüht, seine Schulden beim Finanzamt zu bezahlen, mit mindestens 150 Euro im Monat.
Alles durch Zuruf geregelt
Das Coaching-Unternehmen lief auf den Namen des Angeklagten, der allerdings der Meinung gewesen sein will, dass man zu der Zeit zu dritt an einer "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" beteiligt gewesen sei, bei der ein Partner für den gesamten "Bürobereich" einschließlich Steuerberater und Finanzamt zuständig war. Schriftlich ist diese Partnerschaft nie festgehalten, sondern wie vieles in der Firma mehr durch Zuruf oder am Telefon geregelt worden.
"Schon merkwürdig", so Richter Jürgen Weber, dass es über alle wichtigen Vorgänge nichts Schriftliches gibt. Dazu der Verteidiger: In den Kreisen laufe viel nur über gegenseitiges Vertrauen. Nach einem anonymen Hinweis hatte sich die Steuerfahndung für das Coaching-Unternehmen interessiert.
Kein regelmäßiges Gehalt
Der Angeklagte bekam kein regelmäßiges Gehalt, versichert er, sondern die Kreditkarte, wenn er Geld brauchte, obwohl das Konto auf seinem Namen lief. Als er zwischendurch mal einen Porsche haben wollte, sei der für ihn besorgt worden. "Nicht nachzuvollziehen", sagte der Richter, dass der Angeklagte zu keiner Zeit gewusst haben will, wie seine Firma finanziell dasteht. Der Ex-Partner machte als Zeuge zu den entscheidenden Fragen keine Angaben, nachdem er belehrt worden war, dass er sich nicht selbst belasten muss. Dass der Angeklagte überhaupt nicht ans Steuern zahlen gedacht haben will, hat ihm das Gericht so nicht abgenommen.
An ihn adressierte Post vom Finanzamt hat er angeblich ungeöffnet an den Partner weitergegeben und außerdem will er angenommen haben, dass sich das Finanzamt regelmäßig holt, was es für richtig hält. Der Angeklagte versicherte dem Gericht: "Ich würde es nicht nochmal so machen. Ich verstehe, dass Sie nicht verstehen, was ich damals dachte". Sein Verteidiger hatte es anders beschrieben: Die Steuerverkürzung sei naiv und leichtfertig gewesen.
dauert das ohne Zinsen ca. 160 Jahre.
Das ist ein Deal