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Steuerbefreiung durch Satzungsänderung: Marktheidenfeld wird nicht aus Satzung des Klinikums herausgenommen
Die "Gesundheit Main-Spessart GmbH" und der Eigenbetrieb Klinikum sollen künftig verbundene Unternehmen sein.
Besuch auf der Corona Intensivstation am Donnerstag 02.12.21 im Klinikum MSP in Lohr am Main.
Foto: Silvia Gralla | Besuch auf der Corona Intensivstation am Donnerstag 02.12.21 im Klinikum MSP in Lohr am Main.
Wolfgang Dehm
 |  aktualisiert: 13.11.2024 02:38 Uhr

In seiner Sitzung am Mittwoch, die in der Aula der Berufsschule stattfand, stimmte der Kreistagswerkausschuss geschlossen für eine Satzungsänderung des Eigenbetriebs Klinikum Main-Spessart; die endgültige Entscheidung muss der Kreistag noch treffen.

Hintergrund ist, dass die "Gesundheit Main-Spessart GmbH" als Betreiber des in Lohr ansässigen "Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) Gesundheit Main-Spessart" die Gemeinnützigkeit anstrebt. In diesem Zusammenhang soll das Klinikum Main-Spessart als verbundenes Unternehmen ausgewiesen werden, denn dadurch erreiche man, dass etwaige Umsätze des Klinikums gegenüber der GmbH und umgekehrt steuerbefreit seien, hieß es.

Das "MVZ Gesundheit-Main-Spessart" hat derzeit zwei Standorte in Lohr: einen im Geriatriegebäude des Kreiskrankenhauses an der Grafen-von-Rieneck-Straße und einen weiteren in der Ludwigpassage. Fachbereiche gibt es drei: Orthopädie, Osteologie und Innere Medizin (Gastroenterologie). Der Fachbereich Gastroenterologie ist derzeit allerdings bis auf Weiteres geschlossen. Als Grund wird auf der Internetseite des MVZ akuter Personalmangel genannt.

Eigner der "Gesundheit Main-Spessart GmbH" und damit auch des MVZ ist über den Eigenbetrieb Klinikum der Landkreis Main-Spessart. Geschäftsführer der GmbH ist aktuell Klinikreferent René Bostelaar.

Die ursprünglich vorgesehene Herausnahme des Standortes Marktheidenfeld aus der Satzung des Eigenbetriebs Klinikum soll nun doch nicht vollzogen werden. Wie stellvertretender Klinikreferent Albert Prickarz erläuterte, hat die Regierung von Unterfranken davon abgeraten, weil andernfalls mögliche Fördermittelrückzahlungen direkt über den Kreishaushalt gezahlt und ausgewiesen werden müssten, statt wie bisher über den Eigenbetrieb selbst.

 
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