Eigentlich wollte der Stadtrat von Arnstein die Änderung und Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Steinbrünnlein“ in Heugrumbach in zwei Schritten durchführen, um die dringenden Maßnahmen für die Verkehrsführung nicht zu verzögern. Doch nach Auskunft des Landratsamtes müssen nun beide Vorhaben im Parallelverfahren durchgeführt werden.
Wie bereits berichtet, stehen im „Steinbrünnlein“ einmal eine flächenmäßige Erweiterung nach Westen an, zum andern eine Verbesserung der gegenwärtigen Straßenerschließung an.
Durch den Verzicht auf den bislang geplanten Wendehammer am östlichen Ende wird nun ein zusätzlicher Zugang zur B 26 angelegt. Im Westen will sich der dort ansässige Logistikbetrieb auf einer bisherigen Weidefläche erweitern.
Aufgrund der Forderung des Landratsamtes musste nun der Stadtrat seinen bisherigen Beschluss modifizieren und beide Teile in einem Verfahren durchziehen. Die Stadtratsbeschlüsse beziehen sich sowohl auf den Flächennutzungsplan als auch auf den Bebauungsplan.
Geändert wurde auch der Flächennutzungsplan für den Bereich Günthergasse in Arnstein, wo ein Bauantrag für ein Einfamilienhaus vorliegt.
Mit den Bestandsvermessungsarbeiten im Baugebiet „Ober dem Dorf II“ in Gänheim wurde das Ingenieurbüro Dürrnagel in Uettingen für 2142 Euro beauftragt.