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Standpunkt: Geheimhaltung kann nur die Ausnahme sein
Claudia Schuhmann
 |  aktualisiert: 11.12.2019 19:08 Uhr

Die Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts ist nicht die erste, die Auskunftsansprüche der Medien gegenüber Behörden bejaht und damit die Pressefreiheit stärkt. Ein ums andere Mal stellten Richter schon früher klar, dass der in vielen Behörden noch immer weit verbreitete Wunsch nach Geheimhaltung die Pressefreiheit nicht aushebeln kann.

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