Die Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts ist nicht die erste, die Auskunftsansprüche der Medien gegenüber Behörden bejaht und damit die Pressefreiheit stärkt. Ein ums andere Mal stellten Richter schon früher klar, dass der in vielen Behörden noch immer weit verbreitete Wunsch nach Geheimhaltung die Pressefreiheit nicht aushebeln kann.
Sie ist ein hohes Gut, sie ist ein Grundrecht. Deshalb können ihr Bürgermeister, Landräte, Behördenchefs ganz allgemein, nicht mit dem Hinweis auf Verschwiegenheitsvereinbarungen oder geheime Beratungen die Tür vor der Nase zuschlagen. Die Begründung des Würzburger Verwaltungsgerichts liegt noch nicht vor. Noch ist also nicht bekannt, worauf die Richter in diesem Fall ihre Entscheidung stützen. Aus dem Entscheidungstenor lässt sich aber schlussfolgern, dass Behörden nur in wenigen Ausnahmefällen der Presse Informationen vorenthalten dürfen. Geheimhaltung ist nicht die Regel in demokratischen Entscheidungsprozessen, sie ist die absolute Ausnahme, nachzulesen in der bayerischen Gemeindeordnung.
Und selbst wenn zu Recht nichtöffentlich debattiert und entschieden wurde, so heißt das noch lange nicht, dass die Presse keinen Anspruch auf solche Informationen hätte. Nur wenige Gründe, nämlich gesetzliche oder beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflichten, stehen einem Auskunftsanspruch entgegen. Nicht etwa der Hinweis, das Thema habe die Öffentlichkeit nicht zu interessieren – Journalisten kennen diesen Hinweis zur Genüge.
Doch die Presse entscheidet selbst, worüber sie zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form berichtet. Auch das haben Gerichte schon klargestellt und müssen es wieder und wieder tun, weil die Rechtslage nur quälend langsam ins Bewusstsein der Vertreter so vieler kommunaler Parlamente einsickert. Journalisten fragen nicht aus Neugier. Sie fragen im Namen der Öffentlichkeit. Derselben Öffentlichkeit, die die Parlamente mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt hat.