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MARKTHEIDENFELD
Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren
Aufgrund des Besucherandrangs zur Stadtratssitzung, in der es um das Bürgerbegehren zum Mainkaiparkplatz ging, mussten noch Stühle in den Sitzungssaal gebracht werden.
Foto: RALF THEES | Aufgrund des Besucherandrangs zur Stadtratssitzung, in der es um das Bürgerbegehren zum Mainkaiparkplatz ging, mussten noch Stühle in den Sitzungssaal gebracht werden.
Ralf Thees
 und  Carolin Schulte
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:37 Uhr

Formell zulässig, materiell unzulässig und deswegen insgesamt unzulässig, so fiel das Urteil des leitenden Marktheidenfelder Beamten Matthias Hanakam aus. Bei der finalen Abstimmung wurde das Bürgerbegehren mit 13 zu neun Stimmen für unzulässig erklärt. Der Beschluss des Stadtrats vom 22. März, den Mainkaiparkplatz für den öffentlichen Verkehr zu schließen, wird somit wie geplant ab Oktober umgesetzt.

Das Bürgerbegehren sei korrekt als Ja-Nein-Frage formuliert und es seien wie gefordert drei Vertreter benannt worden. Auch das Quorum wurde erreicht, bis Montag Nachmittag waren bei der Stadt 1456 gültige Unterschriften eingegangen. Das erklärte Hanakam bei der Stadtratssitzung am Donnerstag Abend.

Das Begehren sei allerdings „materiell“ unzulässig, da der Stadtrat mit dem Beschluss im sogenannten übertragenen Wirkungskreis der Gemeinde als Straßenverkehrsbehörde gehandelt habe. Bürgerbegehren seien jedoch rechtlich nur im eigenen Wirkungskreis einer Gemeinde zulässig. Das hatte Hanakam sich von der Rechtsaufsichtsbehörde und Städte- und Gemeindetag bestätigen lassen.

Keine leichtfertige Beurteilung

Er habe dieses Urteil nicht leichfertig gefällt und sich mit Gesetzestexten und -kommentaren „bewaffnet“, um seine Entscheidung zu begründen. Er wies die Stadträte außerdem darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Ermessens-, sondern um eine Rechtsentscheidung gehe. Was das bedeutet, stellte Hermann Menig von der SPD im weiteren Verlauf der Diskussion klar: Wer trotzdem für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens stimme, verstoße theoretisch gegen das Gesetz.

Hanakam musste dennoch zu seinen „Waffen“ greifen: Sowohl Ludwig Keller von den Freien Wählern, als auch die CSU-Fraktion hinterfragten seine Begründung: Keller fragte, wieso der Parkplatz nicht unter „Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs“ im Sinne von Artikel 57 der Bayerischen Gemeindeordnung und damit in den eigenen Wirkungskreis falle. Ein Parkplatz sei keine „öffentliche Einrichtung“, konterte Hanakam. Christian Menig (CSU) merkte an, dass in Neubiberg im Landkreis München ein nach seiner Auffassung sehr ähnliches Bürgerbegehren für zulässig erklärt wurde. Martin Harth (SPD) entgegnete, die Situation dort sei eine andere gewesen, weil der Parkplatz komplett beseitigt und nicht nur anders genutzt werden sollte.

Keller: Kein allgemeiner Parkdruck

Auch an der Richtigkeit des ursprünglichen Stadtrats-Beschlusses vom März wurde gezweifelt: Keller verwies auf eine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, die beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Anwohnerparkplätze ausgeschrieben werden dürfen. Dafür müssen ein „allgemeiner Parkdruck“ bestehen. Den sah Keller nicht, die Verwaltung argumentiere schließlich immer damit, dass es 1000 Parkplätze in der Nähe der Altstadt gebe.

Helmut Adam regte schließlich an, den Beschluss zu vertragen. Es seien viele „juristische Spitzfindigkeiten“ nicht geklärt. Er appellierte an Stadträte und Verwaltung, sich während der Sommerpause noch intensiver mit den Gesetzen auseinander zu setzen. Der Antrag wurde mit zwölf zu zehn Stimmen abgelehnt.

Hamid Amini Fakhr, Inhaber des Café del Mar und Mitglied der Bürgerinitiative, erklärte noch am Abend beim Verlassen des Sitzungssaals dieser Redaktion gegenüber, dass er mit einem Anwalt gegen diesen Beschluss vorgehen werde.

 
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  • D. Z.
    Wieviele Gutachten sollen denn noch gemacht werden, bis die Stadt handelt? Solange, bis einmal etwas anderes dabei herauskommt? Wenn Politiker jetzt fordern, sich jetzt erst nochmal gründlich zu informieren, zeigt das doch nur, wie die Arbeit in den letzten 4 Jahren von genau diesen Stadträten erledigt wurde. Sachargumente zeigen, dass die Sperrung für Nichtanwohner richtiger ist als den Parkplatz wie gehabt offen zu lassen.

    Warum beauftragt man für viel Geld Gutachter, deren Ergebnisse man dann einfach nicht anerkennen will? Sich mit Sachargumenten und Fakten auseinanderzusetzen gelingt offenbar einigen einfach nicht mehr, wenn man die Kommentare so liest. Das vermittelt mir den Eindruck, dass es am Ende dann doch nur um eigene Interessen weniger geht. Und wieder wird dann in üblicher Weise der Untergang Marktheidenfelds durch die Grausamen Herrscher im Rathaus beschworen. Uns geht`s hier einfach manchmal zu gut.
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  • U. L.
    Ich wünsche allen Stadträten, dass sie dann, wenn sie keine Stadträte mehr sind und nicht mehr gratis in der Tiefgarage parken dürfen und wenn sie Rentner sind, dass sie dann so gut zu Fuß sind , um freudig vom Lohgrabenpakpatz zum Markplatz laufen zu können.
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  • Veraltete Benutzerkennung
    Tja HOCHMUT KOMMT VOR FALL... Ist ein Skandal das die Unterschriften nicht zählen.... Für was wurden die eigentlich gewählt??? Die Quittung wird spätestens bei der nächsten Wahl kommen.... Für wie blöd wird der Wähler eigentlich gehalten???
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  • B. S.
    Glückwunsch Frau Bürgermeisterin ! Sie und die FW mit SPD haben es geschafft, dass sich immer mehr Marktheidenfelder von Ihnen abwenden.
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    Die Rechtslage ist klar. Soll die Stadt vorsätzlich rechtswidrig handeln? Ich meine nicht.
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  • U. L.
    Dass sogar der Antrag auf Vertagungn mehrheitlich abgelehnt wurde, ist schlichtweg ein Skandal.
    So mit einem Antrag auf ein Bürgerbegehren umzugehen, zeugt von einer nicht zu überbietenden Ignoranz und einem Umgang mit engagierten Bürgern -nach denen sonst immer gerufen wird- der inakzeptabel ist.
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  • H. W.
    Wie immer in Marktheidenfeld.
    Die sogenannten Volksvertreter machen genau das was das Volk NICHT will.
    Wieder so ein Schildbürgerstreich wie beim Beschluss zur Schließung der Marktheidenfelder Notaufnahme/Krankenhaus.

    Wozu haben wir die nochmal gewählt?
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  • B. L.
    FW und SPD hoffentlich vergessen das die Wähler nicht. Von diesen Parteien wird von mir keiner eine Stimme bei der nächsten Wahl erhalten.
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  • H. W.
    Dieser Kommentar trägt nicht zum Thema der Diskussion bei und wurde daher gesperrt.
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  • G. L.
    Sooo, das Bürgerbegehren ist abgelehnt. 🤔 Wir stellen fest: Dem Gesetz ist Genüge getan. Unsere gewählten Stadträte aus den Reihen der FW und SPD interessiert die Meinung und der Wille der meisten Anwohner und Betroffenen nicht. Allen voran Bürgermeisterin Schmidt-Neder, die sukzessive und scheibchenweise Ihr " Wahlversprechen Fußgängerzone" vorantreibt. Herzlichen Glückwunsch ! Hauptsache jede Woche in der Presse und sich für`s Ausgeben unserer Steuergelder feiern lassen. Hädefeld da geht`s dir gut ! Ich für meinen Teil werde kurz und mittelfristig an keinerlei Veranstaltungen dieser Inszenierungstruppe mehr teilnehmen. Wenn ihr euch nicht für uns interessiert geht`s mir auch so mit euch ! Wer Rückgrat besitzt zieht seine Konsequenzen !
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