Die Stadt Lohr weist darauf hin, dass in diesen Tagen die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden. Am 12. März hat der Stadtrat die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer neu festgesetzt.
Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B wurden für das Jahr 2020 von bisher 350 auf 500 v.H. erhöht. Alle Grundsteuerbescheide werden deshalb neu erlassen. Der Differenzbetrag zur bereits abgebuchten Fälligkeit vom 15. Februar wird am 14. Mai abgebucht. Die folgenden gleichbleibenden Beträge werden regulär zum 15. Mai, 15. August und 15. November abgebucht. Bei jährlicher Zahlungsweise wird der Betrag zum 1. Juli abgebucht.
Wer in der Krisen-Situation (Corona) Zahlungsschwierigkeiten habe, kann sich laut Mitteilung der Stadt unter Tel.: (09352) 848301 oder per E-Mail (kasse@lohr.de) melden, um eine individuelle Lösung zu finden.
Toll gemacht.