Trotz Vertraulichkeitsvereinbarung muss die Stadt Arnstein (Lkr. Main-Spessart) der Main-Post mitteilen, welchen Betrag sie in einem Bieterverfahren um rund 70 Hektar Land geboten hatte. Das hat das Verwaltungsgericht in Würzburg entschieden. Geklagt hatte Karlheinz Haase, Redakteur dieser Zeitung, dem die damalige Bürgermeisterin der Stadt Arnstein die Auskunft verweigert hatte.
Die Klage hat eine lange Vorgeschichte: 2006 entstand auf dem Gut „Erlasee“ die damals weltgrößte Photovoltaikanlage ihrer Art. 2011 jedoch meldete die Solon SE, die über eine Grundstücksgesellschaft auch den größten Teil der Flächen des Solarparks besaß, Insolvenz an. Ihre Anteile an der Grundstücksgesellschaft hatte die Solon SE an eine hundertprozentige Tochtergesellschaft übertragen. Im Insolvenzverfahren sollten diese Anteile zu Geld gemacht werden.
Der Insolvenzverwalter leitete ein Bieterverfahren ein. Daran beteiligte sich die Stadt Arnstein. Die Stadträte sahen in den Flächen ein großes Zukunftspotenzial. Aber die Stadt kam in dem Verfahren nicht zum Zuge. Warum nicht, wollte Redakteur Karlheinz Haase wissen. Seinen Informationen zufolge hatte die damalige Bürgermeisterin Linda Plappert-Metz möglicherweise einen zu geringen Betrag geboten und damit die Chance zum Erwerb des Grundstücks vertan. Mit welchem Betrag die Stadt ins Bieterverfahren gegangen war, weigerte sich Plappert-Metz dieser Zeitung mitzuteilen.
Es gebe eine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Stadt, dem Insolvenzverwalter und der Tochtergesellschaft, begründete sie. Diese Vereinbarung verbiete ihr, die Summe zu nennen. Tue sie es doch, drohe eine Vertragsstrafe. Außerdem sei der Beschluss über die Summe in nichtöffentlicher Sitzung gefasst worden und dürfe deshalb nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Diese Zeitung teilt diese Ansicht nicht und setzte im Namen von Karlheinz Haase den Auskunftsanspruch der Presse nun gerichtlich durch. Die Öffentlichkeit habe ein ganz erhebliches Interesse, zu erfahren, warum die Stadt die Chance zum Kauf eines wertvollen Grundstücks nicht genutzt habe, argumentierte der Redakteur. Zumal es schon vor Abgabe des Angebotes zu Unstimmigkeiten zwischen Bürgermeisterin und Stadträten gekommen war – auch das ein Vorgang von öffentlichem Interesse.
Ein Antrag des Redakteurs auf einstweilige Anordnung scheiterte, weil das Verwaltungsgericht keine Eilbedürftigkeit sah. Ob inhaltlich der Auskunftsanspruch bestand, wurde in jenem Verfahren nicht geprüft. Das war nun Aufgabe des Gerichts im Hauptsacheverfahren. Das Gericht entschied im Sinne dieser Zeitung. Es verurteilte die Stadt Arnstein, Auskunft über den fraglichen Geldbetrag zu erteilen. Die heutige Arnsteiner Bürgermeisterin Anna Stolz will derzeit noch keine Auskunft erteilen, sondern zunächst das Urteil mit Begründung abwarten. Mitarbeit: hop