Es war ein Garten im Hirschfeld im Norden von Karlstadt mit 2400 Quadratmetern. Den hat der frühere Stadtrat Gerhard Kralik der Stadt verkauft. "Ich habe von der Stadt erfahren, dass ein Weg durch dieses Viertel gehen soll. Da dachte ich, ich gebe ihn eben ab. Es hieß, solange der Weg nicht gebaut wird, darf ich das Grundstück noch nutzen." Er selbst hatte daran kein großes Interesse mehr, aber er "verpachtete" den Garten an jemanden – ohne dafür Geld zu verlangen.
Ohne Kralik darüber zu informieren, wurde diesen Winter das Grundstück komplett gerodet. Böse ist Kralik nun nicht auf die Stadt, aber doch sehr verwundert: Von den rund zehn Obstbäumen und den Sträuchern ist nichts mehr übrig. "Da gab es auch einen großen Maulbeerbusch und einen 100 Jahre alten Birnbaum", erzählt er. Seine Schwiegermutter habe den Garten in den 1920er Jahren als Mitgift bekommen. Eigentlich wollte Gerhard Kralik noch Fotos davon machen. Zu spät. Jetzt ist er eine Ackerfläche.
Stadt brauchte einen Acker als Tauschobjekt
Die Stadtverwaltung begründet den Schritt folgendermaßen: "Das von der Stadt Karlstadt erworbene Grundstück wird als Tauschgrundstück benötigt, um zunächst einen dringend notwendigen Lückenschluss für die Ringwasserleitung zu vollziehen und später auf dem benötigten Grundstück die notwendige Verbindungstrasse zwischen den beiden Kreisverkehren zu bauen. Der Eigentümer, mit dem getauscht werden soll, benötigt ein landwirtschaftlich nutzbares Grundstück. Daher war eine Rodung notwendig."
Geht das so einfach? Zuständig für solche Fragen ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Dort sei von einer Rodung der besagten Fläche nichts bekannt gewesen, heißt es auf Nachfrage. Und: "Da es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz geschützte Hecke beziehungsweise ein Feldgehölz gehandelt hat, hätte sich die Stadt Karlstadt vor der Rodung mit der Unteren Naturschutzbehörde absprechen müssen, um Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Dies ist in der Annahme, dass eine Entfernung der Gehölze im Winterhalbjahr gesetzlich möglich ist, nicht erfolgt."
Möglicherweise ist der Artenschutz tangiert
Ebenfalls sei nicht auszuschließen, dass der Artenschutz von der Maßnahme tangiert ist. Insgesamt sei die Maßnahme der Stadt Karlstadt daher als Eingriff im Sinne des Naturschutzgesetzes anzusehen, sodass in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich gewesen wären. "Inzwischen ist die Stadt Karlstadt auf die Untere Naturschutzbehörde zugekommen, um die Durchführung großzügiger Kompensationsmaßnahmen abzusprechen", heißt es abschließend aus dem Landratsamt.
Armin Beck
Stadtrat Karlstadt