
Wenn es immer so läuft, könnte Gemünden nicht öfter Sonderprüfungen durch die überörtliche Rechnungsprüfung machen lassen? Dieser Gedanke kam Stadträten bei der Sitzung am Montag, in der die Ergebnisse einer erstmals seit 1995 wieder durchgeführten Sonderprüfung der Bauausgaben der Stadt vorgestellt wurden. Heraus kam dabei nämlich, dass die Stadt für die Modernisierung des Hallenbads immerhin knapp 25.000 Euro zu viel bezahlt hatte und auch schon wieder zurück bekam.
Mehrere Jahre lang wurden interessanterweise die Jahresrechnungen 2014 bis 2017 unter die Lupe genommen. Beim Hallenbad stellte der Prüfer zum einen fest, dass der Fachplaner 2014 auch mit der Genehmigungsplanung beauftragt war, obwohl keine öffentlich-rechtlichen Genehmigungen erforderlich waren. Die Leistung habe er folglich nicht erbracht – aber berechnet und vergütet. Es handelte sich um 7667 Euro, wovon der Planer knapp 6900 Euro anerkannte – nachweislich hatte er immerhin ein Entwässerungsgesuch gestellt – und an die Stadt zurück überwiesen.
Firmen zahlten Geld an Stadt Gemünden zurück
Zum anderen hatte eine Firma bei den Roharbeiten etwa durch einen falschen mathematischen Berechnungsansatz beim Abbruch von Geschossdecken knapp 4000 Euro brutto zu viel verlangt oder den Verschnitt bei Baustahlmatten nicht abgezogen, weshalb Gemünden Mehrkosten in Höhe von knapp 2300 Euro entstanden. Mit weiteren Positionen kam der Prüfer auf einen Wert von zu viel gezahlten 17.740 Euro. Noch vor dem Abschluss der Prüfungen überwies der Auftragnehmer den Betrag der Stadt zurück. "Wir haben Glück, dass es die Firmen noch gibt, um das Geld zurück zu überweisen", so Bürgermeister Jürgen Lippert.
Eine solche von der Stadt beauftragte Prüfung koste Geld. "In dem Fall hat der Prüfer sein Geld verdient", sagte Lippert. Wolfgang Remelka (BfB) regte an, solche Prüfungen anlassbezogen öfter durchzuführen, etwa auch bei der Sanierung der Mainbrücke. Laut Stadtrat Robert Lampert (CSU), früher Kämmerer der Stadt, ist das möglich.
Zwei Ampeln abgerechnet, auf Fotos von 2017 war aber nur eine nachweisbar
So erfolgreich verliefen aber nicht alle überprüften Sachverhalte. So seien bei Arbeiten an der Winterhalt- und Saalebrücke im Winter 2017 unter anderem zwei Ampelanlagen abgerechnet worden, anhand der vorliegenden Fotodokumentation sei aber nur eine nachweisbar, stellte der Prüfer fest, was im Stadtrat für Schmunzeln sorgte. Den Prüfungsergebnissen und dem Vorwurf einer fehlerhaften Abrechnung zum Nachteil der Stadt in Höhe von 25.500 Euro stellte der Auftragnehmer 38.600 Euro von ihm angeblich erbrachte, aber nicht in Rechnung gestellte Leistungen entgegen. Auf einen Rechtsstreit möchte es die Stadt in dem Fall aber nicht ankommen lassen.
Der Prüfer gab der Stadt für künftige Vergaben aber Hausaufgaben auf. So sollte die Stadt sich auf Feststellungen eines Planers nur verlassen, wenn kein Anlass zu Zweifeln bestehe. Lippert meinte dazu, dass man sich auf Planer verlassen können müsse. Mehr als stichprobenartige Überprüfungen seien für die Stadt nicht machbar.
Was die Stadt bei künftigen Vergaben beachten sollte
Ferner sollten laut Prüfer Bautagesberichte der ausführenden Firmen zeitnah eingefordert werden. Planer sollten aus Vergabeunterlagen zudem nicht erkennbar sein, wie dies etwa bei der Sanierung der Saale- und Winterhaltbrücke der Fall war. Der direkte Kontakt zwischen Baufirmen und beauftragtem Planer berge laut Prüfer mehrere Gefahren, darunter eine gezielte Manipulation des Wettbewerbs oder auch nur einen Informationsvorsprung und damit Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten.
Für Bürgschaften sollten zudem kommunale Bürgschaftsmuster verwendet werden, kein Vordruck des Auftragnehmers, damit, so Stadtkämmerer Michael Pfeuffer, "wir unsere Vorgaben haben und keinen Juristen durch Extraklauseln brauchen". Denn Bürgschaftsformulare könnten Klauseln enthalten, die sich für den öffentlichen Auftraggeber nachteilig auswirken könnten.
Einstimmig stimmte der Stadtrat der Erledigung aller Prüfungspunkte zu.