
Das Schloss Wolfsmünster steht seit zwanzig Jahren leer, vielleicht könnte sich daran aber in den nächsten Jahren etwas ändern. Das 1584 im Stil der Spätrenaissance erbaute Gebäude gehört der Stadt Frankfurt. Von dort heißt es auf Anfrage dieser Redaktion, dass die Stadt aufgrund politischer Vorgaben gehalten sei, "künftig sämtliche Objekte im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens auszuschreiben", soll heißen, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien.
Die städtischen Immobilien sollen nach einem zu treffenden Stadtverordnetenbeschluss sukzessive öffentlich ausgeschrieben werden, so Pressesprecherin Christina Čurin. Ob und wann das Schloss Wolfsmünster möglicherweise ausgeschrieben wird, sei aber noch unklar.
Gräfendorfs Bürgermeister Johannes Wagenpfahl sagt, die Stadt Frankfurt kümmere sich um das Schloss. "Die halten es von der Substanz her in Ordnung." Ein angestellter Hausmeister von hier kümmere sich. Frankfurt habe vor etwa zehn Jahren schon einmal versucht, das Schloss zu verkaufen. Aus dieser Zeit stammt auch ein Exposé zum Schloss, das dieser Redaktion vorliegt. Es habe sich damals aber kein Käufer gefunden, so Wagenpfahl.
Zuletzt habe die Stadt das Schloss nicht mehr verkaufen, sondern nur noch in Erbpacht vergeben wollen, wie die Pressestelle bestätigt. Vor Jahren habe es einmal einen Vertrag mit einem Interessenten gegeben, der über Fundraising offenbar ein Mehrgenerationenhaus dort einrichten wollte, so Wagenpfahl. Daraus wurde aber nichts.
Vereine dürfen den Schlossgarten für Veranstaltungen nutzen
Die Wolfsmünsterer Vereine und die Kirchengemeinde dürfen den Schlossgarten für Veranstaltungen nutzen. Ein ausgedienter Fallschirm als Zelt ist bei den vier oder fünf Veranstaltungen im Jahr ein Blickfang. Es sei ein "tolles Ambiente", so Wagenpfahl. Im offenbar zehn Jahre alten Exposé der Stadt Frankfurt steht, dass der Mietvertrag mit örtlichen Vereinen vom Käufer übernommen werden soll.

Dem Exposé ist ferner zu entnehmen, dass die Grundstücksfläche insgesamt 3295 Quadratmeter beträgt. Das Hauptgebäude besteht aus verschiedenen Räumen im Erdgeschoss und im ersten Stock, hat außerdem einen Keller und einen Dachboden. Daneben gibt es das sogenannte Wandervogelhaus, eine Scheune und ehemalige Schweineställe. Im Heizraum steht ein Kessel von 2004.
Von 1988 bis 2005 wurden Geflüchtete im Schloss untergebracht
Große Aufregung gab es Ende der 1980er Jahre, als im Schloss Asylbewerber untergebracht werden sollten. Sogar der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtages beschäftigte sich mit dem Thema und sprach sich für die Einquartierung von 35 Asylbewerbern im Schloss aus. "Als Alternative zur Schloßnutzung hatte sich ein 'Bundesverband Naturkost' als Mieter bemüht", hieß es in einem Main-Post-Bericht vom 9. Juli 1988. "Während der Woche wurde seitens der Stadt Frankfurt noch versucht, abzuklären, um welche Vereinigung es sich hierbei konkret handele. Durch in letzter Zeit häufig aufgetretene mehr oder weniger 'ominöse' Verbände sei man hier vorsichtig geworden." Da sei doch die Regierung von Unterfranken ein "seriöser Partner".
Es gab auch eine Bürgerinitiative, die gegen die Unterbringung von Asylbewerbern war. Ende Oktober 1988 jedoch zog die erste kurdische Flüchtlingsfamilie ein, bald kamen weitere Geflüchtete aus Polen, Jugoslawien und Ungarn. Zum 31. Mai 2005 kündigte die Regierung den Mietvertrag aus wirtschaftlichen Gründen. Die Stadt Frankfurt habe die Miete erhöhen wollen, außerdem seien die Nebenkosten gestiegen, hieß es damals von der Regierung von Unterfranken. Deshalb wurde die Außenstelle des Wohnheims Gemünden aufgelöst. Am Ende gab es noch 28 Bewohner.
Hohe Anforderungen der Denkmalschutzbehörde
Erwägungen, das Schloss erneut für solche Zwecke zu nutzen, gebe es nicht, teilt Frankfurts Pressesprecherin Christina Čurin mit. "Sowohl der heutige bauliche Zustand als auch die baurechtlichen Anforderungen unterscheiden sich im Vergleich zur damaligen Zeit deutlich. Das Schloss (wohnlich) nutzbar zu machen, erfordert umfangreiche und kostenintensive Baumaßnahmen. Nicht zuletzt führten auch die hohen Anforderungen der Denkmalschutzbehörde zur Aufhebung eines früheren Erbbaurechtsvertrags."