Ob sich der Einspruch gegen den Strafbefehl finanziell für den 47-jährigen Hausmeister aus dem Raum Gemünden gelohnt hat, bleibt abzuwarten. Der Mann war angeklagt, einen anderen beleidigt, bedroht, verletzt und einen hohen Sachschaden verursacht zu haben. In der Fortsetzungsverhandlung kam der Angeklagte mit einer milderen Strafe als im Strafbefehl davon, hat aber jetzt die Verfahrenskosten und seine Auslagen zu tragen.
Ausführlich hatte der Angeklagte in der ersten Verhandlung vor einer Woche berichtet, wie es zu der Bedrohung und anschließenden Körperverletzung auf dem Marktplatz in Burgsinn gekommen war. Heute nun kam sein damaliger Kontrahent zu Wort. Anders als der Angeklagte, sagte der Zeuge nur sehr zaghaft aus, erklärte viele Dinge erst auf Nachfrage und versuchte sich als Unschuldigen darzustellen. Dafür musste er sich dann auch Kritik von Strafrichter Dr. Jan Teubel und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft gefallen lassen.
Anders da der Angeklagte. Er erhielt am Ende sogar ein Lob vom Staatsanwalt für sein "Geständnis de Luxe", in dem er sogar "mehr zugab, als in der Anklage verlesen". "Das habe ich so auch nie erlebt", so der Vertreter der Staatsanwaltschaft Würzburg.
Ausraster nach einem Überholmanöver
Am 11. September 2020 waren der 47-Jährige und ein 63 Jahre alter Mann aus dem Sinngrund aneinandergeraten. Vorausgegangen war ein Überholmanöver auf der Straße von Mittelsinn nach Burgsinn, dessen wahrer Verlauf nicht ganz geklärt werden konnte. Beim direkten Aufeinandertreffen auf dem Burgsinner Marktplatz drohte dann der Angeklagte seinem Kontrahenten, ihm "den Hals durchzuschneiden" und forderte ihn auf, "in den Wald zu fahren, wo er ihn gleich verscharren kann".
Nach verbalen Streitigkeiten flogen dann die Fäuste. Zunächst hinderte der ältere Mann den Angeklagten am Aussteigen aus dem Auto, indem er die Fahrertüre zuhielt. Außerdem griff er durchs Fenster, um den Mann zu beruhigen, wie er es ausdrückte. Zeugen meinten aber, dass es wohl ein Angriff war. Während der Hausmeister aussagte, vom Gegenüber in den Schwitzkasten genommen worden zu sein, spielte der Zeuge das "Unschuldslamm", das angegriffen worden sei, auf dem Boden zu liegen kam, zeitweise ohne Besinnung war und später etwa fünf bis sechs Wochen arbeitsunfähig war.
Zeugin entlastet Angeklagten
"Das war der", deutete eine 77-jährige Zeugin auf den 63-Jährigen im Gerichtssaal. Dieser habe am Ende der Auseinandersetzung auf dem Angeklagten gesessen, der Jüngere habe im Gesicht geblutet. Dabei hat der andere Mann mehrfach auf ihn eingeschlagen. Die Zeugin trug wesentlich zur Entlastung des Angeklagten bei, dem der Staatsanwalt eine "Notstandshandlung" zubilligte, nachdem er in den Schwitzkasten genommen worden war.
Für die Bedrohung und die Körperverletzung beantragte er trotzdem eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro, so wie es im Strafbefehl vorgesehen war. Die Verteidigerin argumentierte, dass die Drohung, den Hals abzuschneiden und im Wald zu verscharren, "blöd dahergelabert" war, denn zur Umsetzung seien einige Vorbereitungen notwendig. Sie hielt eine Geldstrafe von 4500 Euro für tat- und schuldangemessen.
Dem schloss sich auch Richter Jan Teubel an und verhängte die Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 60 Euro. Zudem trägt der Verurteilte die Gerichts- und seine Anwaltskosten. Hinzu kommen noch rund 3000 Euro für ein beim Gerangel beschädigtes Motorrad.