Ein Autofahrer aus dem Raum Marktheidenfeld wurde in Hessen mehrfach beim zu schnellen Fahren erwischt. Deshalb musste er Bußgelder zahlen und wegen Fahrverboten den Führerschein abgeben. Das hinderte den 45-Jährigen aber nicht daran, sich während eines Fahrverbots in seinen Wagen zu setzen und wegen „eines dringenden Termins“ nach Wertheim zu fahren. Dort geriet er in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Und dort stand er nun deswegen vor Gericht.
Waren die Verkehrsverstöße in Hessen noch Ordnungswidrigkeiten, handelte es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis jetzt um eine Straftat. Die Staatsanwaltschaft Mosbach beantragte einen Strafbefehl über 600 Euro mit einem Fahrverbot von drei Monaten, der vom Amtsgericht Wertheim auch so erging.
Der Beschuldigte, ein Gastwirt, legte Einspruch ein, und es kam zur Verhandlung. Hier bat der Verteidiger, das Verfahren gegen eine im Vergleich zur Geldstrafe erhöhte Geldauflage einzustellen. Der Staatsanwalt mochte sich darauf nicht einlassen, so dass der Verteidiger schließlich den Einspruch zurücknahm. Der Strafbefehl erlangte Rechtskraft und im Flensburger Fahreignungsregister werden weitere zwei Punkte eingetragen.
Schon vor dem Vorfall fünf Flensburg-Punkte
Die Verkehrskontrolle hatte die Polizei zwischen Wertheim und Eichel eingerichtet. Der Angeklagte geriet zufällig hinein. Die Beamten glaubten, er habe während der Fahrt telefoniert, doch das stellte sich als unzutreffend heraus. Allerdings konnte der Fahrer keinen Führerschein vorweisen.
Der Staatsanwalt betonte, dass die bereits vorhandenen fünf Flensburg-Punkte vor der Kontrolle zeigten, dass sich der Beschuldigte ungern an Regeln halte. Man dürfe man sich auch wegen eines Termins bei der Bank nicht ohne Führerschein ans Steuer setzen. „Ein Taxi wäre möglich gewesen“.
Preisgünstiger dazu, denn neben der Strafe zahlt der Familienvater die durch den Einspruch erhöhten Verfahrenskosten und die Anwaltskosten.