Noch ist unklar, ob im künftigen Baugebiet "Point III" in Stetten ein Regenrückhaltebecken gebaut werden muss. Dennoch stimmte der Bauausschuss des Stadtrats dem Bebauungsplan einmütig zu. Die Räte sind vorsorglich mit dem Bau des Beckens einverstanden, sollte sich dieses als erforderlich erweisen.
Dies hängt von der Bewertung des Wasserwirtschaftsamts ab. Gilt die Wern als Vorfluter, in den das Oberflächenwasser aus dem Gebiet eingeleitet wird, so ist kein Regenrückhaltebecken nötig. Gilt aber der Graben, den das Wasser zuvor durchläuft, als Gewässer, in das eingeleitet wird, muss das Becken zur vorherigen Behandlung des Wassers gebaut werden. Dafür müsste an der Nordwestecke ein Grundstück geopfert werden.
Zusätzlich zu dem Wasser der Dächer und Straßen in dem neuen Baugebiet kommt Wasser vom westlich gelegenen Berg. In der Vergangenheit war der Kanal in der Retzstadter Straße mehrfach überlastet. Künftig wird das Oberflächenwasser separat abgeleitet und nicht der Kläranlage zugeführt. Westlich des Baugebiets "Point III" wird ein Damm oder ein Graben entstehen, um das Wasser abzuhalten und zur Retzstadter Straße zu führen.
Stadtrat Horst Wittstadt wollte in dem Zusammenhang wissen, ob die Bauwilligen zur Errichtung von Zisternen und zur Versickerung des Dachwassers auf dem eigenen Grundstück verpflichtet werden können. Tobias Schneider vom Ingenieurbüro Arz (Würzburg) erklärte, beides sei über die Kaufverträge möglich. Von einer Aufnahme in den Bebauungsplan riet er ab. Das sei rechtlich problematisch. Für die Versickerung seien vorherige Baugrunduntersuchungen nötig. In der Regel eigne sich ein solches Gebiet in Hanglage und mit dem dortigen Boden schlecht dafür.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren vorangetrieben werden.