zurück
HOMBURG
Soll es einen „fürstlichen Kallmuth“ geben?
Blick auf die Weinbergslage Homburger Kallmuth, die vom Fürstenhaus Löwenstein-Wertheim-Rosenberg bewirtschaftet wird.
Foto: Günter Reinwarth | Blick auf die Weinbergslage Homburger Kallmuth, die vom Fürstenhaus Löwenstein-Wertheim-Rosenberg bewirtschaftet wird.
Günter Reinwarth
 |  aktualisiert: 03.12.2019 10:20 Uhr

Der Name „Homburger Kallmuth“ hat unter Weinfreunden einen besonderen Klang. Ein Rebensaft unter dieser Lagebezeichnung wächst sowohl auf dem „kahlen Berg“ zwischen Lengfurt und Homburg als auch auf allen anderen Flächen, die von der Homburger Winzerschaft bearbeitet werden – die kleine, aber feine Lage „Homburger Edelfrau“ ausgenommen. So ist es in der seit 1971 gültigen Weinbergsrolle nachzulesen.

Von einem „Homburger Kallmuth“ der ersten und zweiten Klasse könne keine Rede sein, argumentiert der Weinbauverein, bei dem das jüngste Ansinnen des Weingutes Fürst-Löwenstein-Wertheim-Rosenberg in Kleinheubach auf Unverständnis stößt, Teile seiner Rebflächen im Kallmuth zwischen Lengfurt und Homburg in „Fürstlicher Kallmuth“ umzubenennen.

Die Regierung von Unterfranken als zuständige Entscheidungsbehörde hatte den Markt Triefenstein um seine Meinung gebeten, wie er zu dem Antrag des Fürstenhauses steht und die Frage gestellt, ob sich „für Homburgs Winzer etwas nachteilig verändern“ werde, wenn es künftig neben dem „Homburger Kallmuth“ auch eine Lage mit der Bezeichnung „Fürstlicher Kallmuth“ gäbe

Zweiter Bürgermeister Werner Thamm hatte am Dienstagabend in öffentlicher Sitzung den Gemeinderat über das Ansinnen des Fürstenhauses informiert und dazu die weinrechtlichen Möglichkeiten und Vorgaben der Regierung von Unterfranken vorgetragen. Eine längere Diskussion gab es nicht. Das Gremium votierte einmütig gegen den Wunsch des Fürstenhauses, den Terrassenanteil des Kallmuth-Weinberges umzubenennen.

Anders sieht es der Homburger Weinbauverein, dessen Stellungnahme Thamm ebenfalls bekanntgab und der auch in seiner Hauptversammlung am Mittwochabend im Winzerkeller aus der Sicht des Bezeichnungsrechtes ein „Zwei-Klassen-Recht“ und einen „massiven Eingriff in die Belange der Homburger Winzerschaft“ befürchtet. Ferner sei der beantragte Name „Fürstlicher Kallmuth“ weder in Katastereinträgen, historischen Abhandlungen noch in alten Flurkarten zu finden oder als „herkömmlich“ zu bezeichnen, heißt es in dem vom Weinbauvereinsvorsitzenden Michael Huller unterzeichneten Schreiben an den Markt Triefenstein weiter. Weiter wird die Bayerische Staatsregierung zitiert, die ausdrücklich auf die zwingenden Aussagen im Weinrecht hinweise, „dass der Name eines Ortsteils oder einer Gemeinde stets bei der Wahl eines Lagenamens anzugeben ist“.

Der Weinbauverein werde keine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen und schließe zunächst auch eine anwaltliche Beratung nicht aus, wurde in der Hauptversammlung, in der die „Causa Fürstlicher Kallmuth“ das beherrschende Thema war, angedeutet. Auch das Weingut Blank hatte sich über das Ansinnen des Fürstenhauses in einem Schreiben an die Gemeinde, das in der Sitzung nicht näher zitiert wurde, negativ geäußert.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Triefenstein
Homburg
Günter Reinwarth
Lengfurt
Regierung von Unterfranken
Weinfreunde
Werner Thamm
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top