Der Strom für den Betrieb des Himmelstadter Kindergartens soll künftig zum Großteil vom Dach der in Bau befindlichen Kindergrippe kommen. Der Gemeinderat stellte eine Entscheidung darüber aber nochmal zurück, um rechtliche Fragen klären zu können. Am 4. Mai 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, die gemeindlichen Dachflächen für Photovoltaikanlagen an den Verein "Sonneninitiative" zu vermieten. Die Dachfläche des künftigen Kindergartens wurde dabei aber ausgeklammert, um später zwischen einem Eigenbetrieb oder Vermietung des Daches entscheiden zu können.
Ein Eigenbetrieb soll es nun laut Bürgermeister Herbert Hemmelmann nicht werden, weil das steuerrechtlich die Gründung und Führung eines entsprechenden Betriebes nach sich ziehen würde. Statt dessen wäre es sinnvoll, eine eigene Anlage auf dem Dach zu bauen. Gerade bei Kindergärten biete sich die Eigennutzung des Stromes (mit Überschusseinspeisung) an, weil der meiste Strom tagsüber gebraucht wird, also genau dann, wenn die PV-Anlage ihn erzeugt. Um keinen Eigenbetrieb gründen zu müssen, dürfe die Anlage aber nicht leistungsfähiger als 30 Kilowatt Peak sein. Das Dach würde auch für eine deutlich größere Anlage reichen.
Fragen zur 30-Kilowatt-Grenze
In der Sitzung tauchte nun die Frage auf, auf die Grenze von 30 Kilowatt für ein Anwesen (Dach) gilt oder für alle Anlagen der Gemeinde zusammen. Sie betreibt nämlich bereits Dach-PV-Anlagen auf einem Teil des Bauhofgebäudes sowie die ehemaligen Raiffeisenbank.
Für den Bau des Kindergartens stimmten die Räte einem Nachtrag der Firma Zimmererteam Gessner aus Rieneck über 10.340 Euro zu. Die zusätzlichen Zimmererarbeiten waren für nachträgliche brandschutzgerechten Durchdringungen und Installationsschächten nötig. Diese dienen der Lüftungsanlage sowie auch den Kabeln eine PV-Anlage. Schon im Mai hatte der Rat für den Kindergarten in nichtöffentlicher Sitzung die Schlosserarbeiten zum Preis von 96.350 Euro an die Firma SMB Stahl- und Metallbau aus Arnstein und die Baureinigungsarbeiten an die Firma K&S Raumpflegeservice aus Schweinfurt zum Preis von 2380 Euro vergeben. Die Schlosserarbeiten umfassen eine Treppe zum derzeitigen Kindergarten und eine barrierefreie Rampe zum Parkplatz.
Beschaffung neuer Sirenen beschlossen
Auch Himmelstadt will die Alarmierung im Katastrophenfall mittels Sirenen verbessern. Der Gemeinderat beschloss die Beteiligung an einer gemeinsamen Beschaffung neuer Sirenen auf Ebene der VG-Zellingen. Zur Vorbereitung der Modernisierung von den bisherigen BOS-Sirenen auf die moderne, digitale Tetra-BOS-Alarmierung, wurden bereits die Sirenenstandorte durch eine Firma eingemessen. Für Himmelstadt empfiehlt sich eine vierte Sirene im Bereich Burkardstuhl oder Hirtengarten.
Für den Hirtengarten beschloss der Gemeinderat einstimmig eine zusätzliche Hundekotbeutelstation. Inklusive Aufstellung kostet sie rund 1160 Euro. Anwohner hatte darum gebeten, weil dort vermehrt Hunde ausgeführt werden (von Hundehaltern die mit dem Auto anreisen) und vermehrt Hundekot an den Straßen- und Wegrändern liegt.
Bei seinen Informationen teilte Bürgermeister Herbert Hemmelmann mit, dass am 22. Juli am Oberlandesgericht die Revision zur vor Jahren eingestürzten Mauer in der Hauptstraße verhandelt wird. Für die Gastronomie sind während Fußball-Europameisterschaften auch in Himmelstadt geänderten Öffnungszeiten bei Spielen ab 21 Uhr bis 30 Minuten nach Spielende erlaubt. Weiter nannte er den 8. März 2026 als Termin für die nächste Kommunalwahl.
Überraschend für einige Gemeinderäte waren "Kurze Anfragen" nicht Teil der Tagesordnung. Der Bürgermeister erklärte dazu, er werde künftig nur zuvor schriftlich eingereichte Anfragen beantworten, weil zunehmend deutlich zu weit reichende Anfragen mündlich gestellt worden seien.