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Karlstadt
So kommt man in Karlstadt zum Bauplatz
Stadtrat beschließt das Punktesystem, nach dem Interessenten den Zuschlag für städtische Grundstücke erhalten sollen.
Baugebiet Wurzgrund Karlstadt
Foto: Karlheinz Haase | Baugebiet Wurzgrund Karlstadt
Karl-Heinz Haase
Karlheinz Haase
 |  aktualisiert: 30.10.2019 02:11 Uhr

Am 1. Januar tritt ein neuer Kriterienkatalog für die Vergabe von Bauplätzen, die der Stadt Karlstadt gehören, in Kraft. Nach mehreren Vorberatungen hat der Stadtrat jetzt einstimmig die Endfassung beschlossen.     

Es geht dabei um private Wohnhäuser, die selbst bezogen werden. Die Interessenten werden zunächst vorgemerkt und nach Festlegung des Kaufpreises benachrichtigt. Die Vergabe erfolgt nach einem Punktesystem. Der Stadtrat behält sich dabei die letzte Entscheidung vor. Innerhalb von drei Jahren muss der Bau erfolgen. 

Das Punktesystem

Folgende Punkte sieht der Kriterienkatalog vor: Alleinstehend 5 Punkte, verheiratet, in Partnerschaft lebend oder alleinerziehend 10 Punkte. 5 Punkte für Kind im Alter von 0 bis 3 Jahre, 4 Punkte für 3 bis 6 Jahre, 3 Punkte für 6 bis 14 Jahre, 2 Punkte für 14 bis 18 Jahre, 5 Punkte für Schwangerschaft ab vierten Monat.

Weitere Haushaltsangehörige 5 Punkte, außerdem pro Haushaltsangehöriger ab 60 Prozent Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegegrad eins 6 Punkte. Früherer Hauptwohnsitz Karlstadt 1 Punkt, aktueller Wohnsitz Karlstadt pro Jahr 1 Punkt (maximal 5). Arbeitsplatz im Stadtgebiet 10 Punkte, im Umkreis von 30 Kilometern 5 Punkte.

W er schon einen bebaubaren Bauplatz oder ein Wohngebäude oder eine Eigentumswohnung im Stadtgebiet hat, bekommt 30 Punkte abgezogen. Wer dagegen selbst genutztes Wohneigentum im Stadtgebiet freigibt, erhält 30 Pluspunkte. Wer bei einem bebaubaren Bauplatz im Stadtgebiet eine Bauverpflichtung von drei Jahren eingeht, 30 Pluspunkte. Wer eine Miet- oder Elternwohnung im Stadtgebiet bewohnt, erhält 20 Pluspunkte, weil er diese voraussichtlich freigibt.

Kaum Diskussion 

Eine kleine Diskussion entspann sich um die Frage des Ehrenamts. 15 Punkte soll es geben für aktive Mitglieder von Hilfsorganisationen und 10 für Vorstandsmitglieder in einem Verein. Isabel Frohnapfel fand zunächst , dass jemand, der zum Beispiel eine Jugendgruppe betreut, aber nicht Vorstandsmitglied ist, auch berücksichtigt werden sollte. Und Horst Wittstadt fand die eingebrachten Stunden wichtig. Bürgermeister Paul Kruck hielt entgegen: "Aber wo fangen wir an und wo hören wir auf?"       

Stefan Rümmer hätte gerne eine Einkommenskomponente mit eingeflochten. Wer als Lediger unter 40 000 Euro verdient (bei Verheirateten 60 000), sollte bevorzugt werden. Theo Dittmaier: "Da könnte jemand erben und wir berücksichtigen das dann nicht." Armin Beck meinte, Rümmers Vorschlag würde von der eigentlichen Absicht – Wohnungspolitik – ablenken: "Wir wollen damit ja keine Sozialpolitik machen."  

 
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