In Stadelhofen und in Heßlar möchten beide Fahrdorfer Antragsteller dieselbe Windernergieanlage erstellen. Die Nabenhöhe beträgt 105 Meter, der Rotordurchmesser 90 Meter. Insgesamt ist die Energieanlage 150 Meter hoch. Der Durchmesser des konisch zulaufenden Turms beträgt am Boden 4,50 Meter und am oberen Anschluss 2,30 Meter. Das Gewicht beträgt pro Turm 225 Tonnen, die Gondel mit dem Generator wiegt 69 Tonnen und der Rotor 36 Tonnen. Eine der zwei Millionen Euro teuren Anlagen wiegt also 320 Tonnen.
Drei sollen in Stadelhofen erstellt werden, 900 Meter vom Dorf entfernt, erschlossen über zwei Feldwege, die im Eigentum der Fklurbereinigungsgenossenschaft Stadelhifen sind. Diese Feldwege verfügen nicht über einen für den Schwerlastverkehr nötigen Ausbau. Deshalb muss ziwschen der Teilnehmergeniossenschaft, der Stadt Karlstadt und dem Betreiber ein Erschließungsvertrag mit Sicherheitsleistung geschlossen werden.
Beigefügt werden müssen den Antragsunterlagen noch eine Schallschutz- und eine Schattenwurfprognose. Betroffen in Stadelhofen sind zwei Grundstückseigentümer, mitdenen die Antragsteller einen Pachtvertrag abschließen. Zudem muss - wie auch in Heßlar - eine Bankbürgschaft hinterlegt werden, damit bei eventueller Insolvenz des Betreibers ein Abbau der Anlage gewährleistet ist. Die Stadt Karlstadt, so Herbert Werthmann auf Nachfrage von Stadtrat Richard Binner, könne für keine Leistungen herangezogen werden. "Wir haben lediglich die Sondergebiete und die Genehmigungen vorbereitet. verantwortlich ist der Grundstückseigentümer." Dieser werde auf Wunsch vom Bauernverband beraten.
In Heßlar, zwischen 1200 und 1500 Meter vom Ort entfernt, entstehen vier der auch für Stadelhofen vorgesehenen Windräder. Nach den Schall- und Schattenwurfprognosen liegen hier keine Einwände vor. Hin zur Gemeindeverbindungsstraße Heßlar und Aschfeld muss ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden, falls so ein 150 Meter hoher Turm umfällt.
Auch für Heßlar gilt, dass die Feldwege für einen Schwerlastverkehr nicht ausgebaut sind und Erschließungsverträge mit Sicherheitsleistung abgeschlossen werden und eine Bankbürgschaft hinterlegt wird. Zudem müssen die Bauherren eine Ferngasleitung beachten.
Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, die zur Ausweisung der beiden Sondergebiete für Stadelhofen und Heßlar gehört wurden, brachte gerade für Heßlar in zwei Punkten Einwände. Die Stadt Arnstein mahnt die Zerstörung der Landschaft an und die Sicht bis ins Werntal. Sie verweigert die Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung des Heßlarer Sondergebiets. Der Karlstadter Bauausschuss lehnte die Einwände als unbegründet ab. Zu bewachten ist ebenfalls eine eventuell fehlende Standsicherheit und Bodenabsenkung für die Anlagen, nach Gips- und Sulfatlagerstätten bei Heßlar (ausführlicher Bericht zu den Trägern öffentlicher Belange folgt morgen).
Der Karlstadter Bauausschuss erteilte beiden Bauanträgen seine Zustimmung.