Ein spannendes und viel diskutiertes Thema beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger seit einigen Jahren in Helmstadt. Die geplante Deponie der Firma SBS, Tochterunternehmen der Recyclingfirma Beuerlein, möchte eine Deponie auf der Gemarkung Helmstadt errichten. Bereits im Jahr 2021 sprachen sich die Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid gegen eine Deponie aus. Nun kam der positive Bescheid – die Firma SBS darf unter bestimmten Auflagen die Deponie trotz Wasserschutzgebiet bauen.
Das Amt begründet die positive Bewertung unter anderem mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen. Wie aus dem positiven Bescheid zu entnehmen ist, würde durch Ton- und Kunststoffdichtungen der Grundwasserschutz sogar noch erhöht. Das anfallende Sickerwasser muss laut Genehmigung aufgefangen werden. In der jüngsten Sitzung informierte Bürgermeister Tobias Klembt, dass er bereits ein Rechtsanwaltsbüro eingeschaltet habe, das derzeit prüft, ob die Einwände des Marktes Helmstadt in der Bewertung der Deponie berücksichtigt wurden.
Einhaltung der Einspruchsfrist
Das Gremium drängte vor allem auf eine Einhaltung der Einspruchsfrist, um dem Markt Helmstadt die Möglichkeit zu geben, gerichtlich gegen die Genehmigung der Deponie vorzugehen. Eine Entscheidung, ob und in welchem Umfang der Markt weiterverfahren und eine Klage einreichen wird, wurde auf die nächste Sitzung, eventuell auch auf eine dann nötige Sondersitzung vertagt. Klembt wies die zahlreichen Zuhörer im Sitzungssaal auch darauf hin, dass natürlich jeder Bürger gegen diesen Bescheid Klage einreichen könne.
Bürgermeister Klembt informierte auch über den Stand der Planung für die geplante Neufestsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Sicherung der Trinkwassergewinnung aus den "Zeller Quellstollen". Helmstadt kann und wird zum geplanten Wasserschutzgebiet bis zum 20. Oktober Stellung nehmen, versprach er. Das Gebiet streift das Gewerbegebiet nur am Rande und Klembt hofft, dass es noch gelingen könnte, das Gebiet komplett herauszuziehen. Durch diese Verschiebung würde das 66 Quadratkilometer große Trinkwasserschutzgebiet nur minimal verschoben. Dass der Schutz des Trinkwassers hohe Priorität hat, stehe außer Frage, aber es gäbe einige Punkte, die aus Sicht der Marktgemeinde geändert werden sollten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst.
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen
Mit einem Antrag auf Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage Richtung Autobahnparkplatz Fronberg beschloss das Gremium mehrheitlich einen Grundsatzbeschluss. Aus einer zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussion entwickelte sich der Beschluss, dass unter bestimmten und noch näher definierten Aspekten der Gemeinderat der Errichtung zustimmen wird. Wichtig war dem Gremium dabei, dass Bürgerbeteiligungen möglich seien, PV-Anlagen vorrangig auf Dächern, bereits versiegelten Flächen oder in Autobahnnähe errichtet werden sollten. Hier solle vor allem auf Böden mit geringer Bonität geachtet werden, die ohnehin für die Landwirtschaft nicht oder schlecht nutzbar seien.
Bürgermeister Klembt warf noch ein, dass nicht nur die Flächen, sondern auch der Transport des Stroms bei der Wahl der Fläche ein entscheidender Punkt sei und sich hier in den nächsten Monaten einiges tun werde. Grund seien die Maßnahmen in den Nachbargemeinden, die einige Windräder bauen würden und dadurch einige zusätzliche Umspannwerke benötigt werden.
Das Gremium stellte eine mögliche Hausordnung und Gebührenordnung für die Hans-Böhm-Halle vor und wird sie mit den eingegangenen Vorschlägen überarbeiten und in der nächsten Sitzung beschließen. Kernpunkte wurden festgelegt und eine Reinigungspauschale bei Veranstaltungen sowie eine Kaution vorgesehen.