Die Anmeldung für das nächste Schuljahr findet in der Grundschule Himmelstadt, Brückenstraße 12A, am Dienstag, 24. März, ab 14 Uhr statt, heißt es in einer Pressemitteilung.
Anzumelden sind alle Kinder mit Wohnsitz in Himmelstadt oder Duttenbrunn, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden und somit schulpflichtig sind.
Kinder, die vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, werden in jedem Fall angemeldet. Auf schriftlichen Antrag der Eltern an die Schule (Eingang spätestens 14. April) kann die Einschulung auf das Folgejahr verschoben werden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist zusätzlich Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.