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Lohr
Schnelltest-Zentrum in Lohr eröffnet
An der Ecke Hauptstraße/Uhrmachergasse hat Lohrs erstes Corona-Schnelltestzentrum eröffnet. Betrieben wird es von der Marien-Apotheke auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Foto: Thomas Josef Möhler | An der Ecke Hauptstraße/Uhrmachergasse hat Lohrs erstes Corona-Schnelltestzentrum eröffnet. Betrieben wird es von der Marien-Apotheke auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Bearbeitet von Thomas Josef Möhler
 |  aktualisiert: 10.02.2024 17:48 Uhr

Am Montag hat an der Ecke Hauptstraße/Uhrmachergasse im ehemaligen Weltladen das erste Lohrer Corona-Schnelltestzentrum aufgemacht. Getragen wird es von der Marien-Apotheke auf der anderen Straßenseite. "Wir hatten ungeheuer viele Anfragen nach Schnelltests", begründete Inhaberin Anne Lahoda im Gespräch mit unserem Medienhaus diesen Schritt.

Laut Lahoda sind Alten- und Pflegeheime auf sie zugekommen, die nicht mehr alle Schnelltests selbst schafften und mit dem Testen des eigenen Personals ausgelastet seien. Firmen hätten sich gemeldet, deren Mitarbeiter die Tests für Auslandsreisen benötigten. Daraufhin habe sie sich entschlossen, das Testzentrum einzurichten.

Schulung erforderlich

Möglich sei das, weil der Freistaat Bayern kurz vor Weihnachten erlaubt habe, dass neben Ärzten und medizinischem Fachpersonal auch Apotheken Schnelltests vornehmen dürfen. Dazu bräuchten Pharmazeutisch-Technische Angestellte (PTA) und Pharmazeutisch-Kaufmännische Angestellte (PKA) einen Schulungsnachweis.

Die Schulung und die Suche nach geeigneten Räumen hat nach Lahodas Worten dazu geführt, dass zwischen dem Entschluss zur Einrichtung des Testzentrums und seiner Eröffnung ein gewisser Zeitraum vergangen ist. Acht Mitarbeiterinnen der Apotheke hätten sich bei einem speziellen Anbieter online schulen lassen.

Ehemänner malträtiert

Die Live-Schulung und auch die Prüfung seien mit Tests an freiwilligen Testpersonen erfolgt. "Teilweise haben wir das in der Apotheke gemacht und und gegenseitig getestet, teilweise haben meine Mitarbeiterinnen zu Hause ihre Ehemänner malträtiert", berichtete Anne Lahoda.

Beim Thema Räume habe sie eine von der Apotheke getrennte Lösung haben wollen "und praktischerweise auf der gegenüber liegenden Straßenseite eine gefunden". Für geeignete Räume gebe es zahlreiche Anforderungen: Sie dürften keine Teppichböden und keine Vorhänge haben, alle Oberflächen müssten desinfizierbar sein.

Die geschulten Mitarbeiterinnen würden Zweierteams bilden, kündigte die Apothekerin an, "die eine nimmt die Tests ab, die andere macht die Verwaltung". Vorgeschrieben seien Schutzanzug, Schutzbrille, Visier, FFP2-Maske, Füßlinge und Handschuhe.

Für Schnelltests anmelden kann man sich telefonisch oder auf der Homepage des Testzentrums. "Wir dürfen nur symptomfreie Personen testen, Menschen mit Erkältungssymptomen dürfen also nicht kommen", betonte Lahoda. Testwillige müssten FFP2-Masken tragen und sich desinfizieren, zudem werde die Körpertemperatur gemessen. Ferner müssten sie eine Erklärung unterschreiben, dass sie symptomfrei seien.

Nach Angaben von Andrea Stiel von der Pressestelle des Landratsamts legt die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, dass nur geschultes medizinisches Personal Corona-Schnelltests durchführen darf – Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore und Apotheken. Nötig seien ferner ein stimmiges Hygienekonzept und geregelte Abläufe.

Meldung ans Gesundheitsamt

Positive Schnelltestergebnisse unterliegen laut Stiel der gesetzlichen Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz an die Gesundheitsämter. Falls die Anbieter von Schnelltests diese mit den Krankenkassen nach Maßgabe der Testverordnung abrechnen wollten, sei zudem ein Vertrag mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst notwendig.

Dem Landratsamt seien weitere bestehende Angebote von Schnelltests durch Apotheken im Landkreis nicht bekannt, berichtete Stiel. In Baden-Württemberg hat das Sozialministerium Ende Januar die Apotheken im Land mit der Durchführung von Antigen-Tests beauftragt, was individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Apotheken und Gesundheitsämtern überflüssig gemacht hat.

Corona-Schnelltest

Das Corona-Schnelltestzentrum der Marien-Apotheke verwendet einen Antigen-Test des Schweizer Unternehmens Hoffmann-La Roche. Dieser ist durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Antigen-Test zum direkten Nachweis des Coronavirus zugelassen. Ausgerichtet ist der Test darauf, eine aktive Coronavirus-Infektion festzustellen. Das geschieht durch den Nachweis von Coronavirus-Eiweißen.
Dazu wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum auf einen Teststreifen mit Sars-CoV-2-spezifischen Antikörpern aufgebracht. Sind diese Antigene im Abstrich in ausreichender Konzentration vorhanden, binden sie an die Antikörper und zeigen ein positives Ergebnis. Der Test reagiert innerhalb von 15 bis 30 Minuten. Die vom Schnelltestzentrum ausgestellte offizielle Bescheinigung über das Testergebnis ist unter anderem geeignet zum Vorzeigen in Altenheimen, um dort Angehörige zu besuchen, für den Arbeitgeber und für Reiserückkehrer, um frühzeitig aus der Quarantäne entlassen werden zu können. 
Quelle: (tjm)
 
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