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Gräfendorf
Schlossartiges Gebäude in Gräfendorf: Erneuter Termin zur Zwangsversteigerung veröffentlicht
Beim zweiten Termin im Frühjahr fallen Wertgrenzen für Gebote, die noch beim ersten Termin gelten. Gleichzeitig wird die Immobilie über Portale zum Kauf angeboten.
Das ehemalige Forstamt des Juliusspitals in Gräfendorf soll immer noch zwangsversteigert werden.
Foto: Björn Kohlhepp (Archivbild) | Das ehemalige Forstamt des Juliusspitals in Gräfendorf soll immer noch zwangsversteigert werden.
Björn Kohlhepp
 |  aktualisiert: 10.01.2025 02:33 Uhr

Will das prächtige Gebäude keiner? Für das ehemalige Forstamt des Juliusspitals in Gräfendorf, das später in eine Mühle umgewandelt wurde, gibt es einen erneuten Termin für eine Zwangsversteigerung: Der 2. April um 9 Uhr. Am Amtsgericht Würzburg gab es bereits am 27. September einen Zwangsversteigerungstermin.

Weiterhin wird der Verkehrswert des sanierungsbedürftigen, denkmalgeschützten Gebäudes aus dem 17. Jahrhundert mit 114.000 Euro angegeben. Wie so manch anderes repräsentatives Gebäude im Saaletal gehört offenbar auch dieses, wegen seiner Vorbesitzer auch "Michallek-Haus" genannt, einer Person aus dem Frankfurter Raum.

Zeitgleich steht das Gebäude auf Immobilienportalen zum Verkauf. Dort ist zu lesen: "Sichern Sie sich unter Umständen 30 Prozent Nachlass auf den Verkehrswert und zahlen Sie somit für die oben genannte Immobilie nur 79.800 Euro."

Interessant zu wissen: Bieter mussten beim ersten Zwangsversteigerungstermin mindestens 50 Prozent des Verkehrswertes bieten, da das Gericht sonst den Zuschlag verwehrt hätte. Gläubiger können sogar auf eine Grenze von 70 Prozent pochen. Beim zweiten Zwangsversteigerungstermin fallen diese Wertgrenzen nun weg. Hierbei wird lediglich bei einem Gebot von unter 30 Prozent überprüft, ob eine "Verschleuderung" der Immobilie vorliegt. In einem solchen Fall werden Gläubiger wie Schuldner zur Stellungnahme aufgefordert. Erst danach kann ein Zuschlag erfolgen.

Allerdings haben Gläubiger jederzeit das Recht, auch nach Schluss der Versteigerung und unabhängig davon wie viel geboten wurde, das Verfahren einstweilen einzustellen. Dann wäre ein Zuschlag ebenfalls zu versagen.

 
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