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Obersinn
Bau von Tiny-Häusern in Obersinn möglich
Die Ellertshäuser Tiny-House-Siedlung.
Foto: Anand Anders | Die Ellertshäuser Tiny-House-Siedlung.
Jürgen Gabel
 |  aktualisiert: 09.02.2024 22:00 Uhr

Zielstrebig geht der Markt Obersinn die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet "Tigel III" an. In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderates wurden die Regularien ausgiebig beraten und festgezurrt. Tobias Schneider vom planenden Ingenieurbüro Arz freute sich über den Weg des Gremiums, möglichst wenig Richtlinien vorzugeben, dafür aber viele Gestaltungsfreiheiten zu erlauben. "Ein schlanker Bebauungsplan kommt recht selten vor", konstatierte er. Oberste Prämisse ist es, Bauland für junge Familien sowie ortansässige Nebenerwerbslandwirte anzubieten und nicht störendes Gewerbe zuzulassen. Die Grundstücke werden daher mit einem Baugebot belegt.

"Die artschutzrechtliche Prüfung ist beauftragt", unterstrich Bürgermeisterin Lioba Zieres das gewünschte Tempo. Der vorhandene Wassergraben zum Baugebiet "Tigel II" wird geschlossen und am nördlichen Teil neu erstellt. Die Grundstücksgrößen seien noch offen, die Baufenster großzügig bemessen, erklärte Schneider. Bei den Hausdächern ist eine Gestaltungsfreiheit erlaubt, um Fotovoltaikanlagen zu ermöglichen. Garagen dürfen außerhalb der Baugrenzen mit einem Abstand von fünf Metern zur Straße errichtet werden.

Bau von "Tiny-Häusern" möglich

Zur Begegnung möglicher Immissionsauflagen infolge der beiden Bahnlinien sind kleine landwirtschaftliche Betriebe im Nebenerwerb wie "Holzmachen zum Eigenbedarf" erlaubt. Nach dem Willen des Gemeinderates soll es auch Möglichkeiten für den Bau von sogenannten "Tiny-Häusern" (Minihäuser) geben. Auch bei den Dachformen sind Sattel-, Pult-, Walm- und Flachdächer zugelassen. Letztere sollten begrünt werden. Auch die Dacheindeckung lässt jede Gestaltung zu.

"Legt den jungen Bauwerbern doch so wenig Einschränkungen und Reglementierungen wie nur möglich in den Weg", hatte zuvor Ludwig Dill seine Ratskollegen zu mehr Freiheiten ermuntert. Bei der Anzahl der möglichen Vollgeschosse ist eine Firsthöhe bis 9,50 Metern erlaubt. Eine gemäßigte Trassierung der Baugrundstücke ist ebenso erlaubt wie Einzel- und Doppelhäuser. Die Fahrbahn wird auf fünf Metern Breite ausgebaut, ohne Höhenversatz schließt sich der 1,50 Meter breite Gehweg als Mischverkehrsfläche an. Die Bürgermeisterin beauftragte Schneider mit der Einarbeitung der gewünschten Eckdaten in den Entwurf. Er hofft, mit der Auslegung der Leitplanung in diesem Herbst starten zu können.

Mit dem Wunsch einiger Bürger auf Ausweisung eines Sondergebietes für landwirtschaftliche Lager- und Maschinenhallen sprach Zieres ein weiteres Thema an. Als Areal hatte sie die Fläche unmittelbar an der Lärmschutzwand der Schnellbahn oberhalb der Schule ausgewählt. Die von Ingenieur Schneider aufgezählten Leistungen wie die Änderung des Flächennutzungsplanes, artenschutzrechtliches Gutachten sowie die Anhörung der mehr als 30 Träger öffentlicher Belange erstickten Zieres Vorstoß im Keim. Schneiders überschlägige Schätzung wies einen Quadratmeterpreis von 60 Euro aus - Fazit: zu teuer.

 
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