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Main-Spessart
Schafe nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet: Klage von Hobbyschafhalter aus Main-Spessart gegen Behördenauflagen abgewiesen
Immer wieder wies das Veterinäramt auf Mängel bei der Kennzeichnung hin. Die Versäumnisse versuchte der Halter vor dem Verwaltungsgericht vergeblich mit den Corona-Jahren zu erklären.
Schafe müssen in beiden Ohren gekennzeichnet werden.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa | Schafe müssen in beiden Ohren gekennzeichnet werden.
Christian Ammon
 |  aktualisiert: 03.04.2025 11:00 Uhr

Ein Schafhalter muss seine Tiere in beiden Ohren mit nummerierten Marken kennzeichnen. Geregelt ist dies in der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV). In erster Linie soll die Kennzeichnung der Ausbreitung von Tierseuchen begegnen. Dennoch dauerte es, bis ein Hobbyschafhalter aus dem Raum Lohr der Anordnung des Veterinäramts des Landratsamts nachkam.

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