
Die Planungen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt im Wiesthaler Ortsteil Krommenthal schreiten weiter voran. Das wurde in der Sitzung des Wiesthaler Gemeinderats am Dienstagabend im Rathaus deutlich.
Im Mittelpunkt stand die künftige Ausführung der Stützmauer entlang des Straßenabschnitts unterhalb der Herz-Jesu-Kirche. Einstimmig beschlossen die Gemeinderäte, an der bereits 2018 gefassten Entscheidung festzuhalten, die Mauer mit einer Verblendung aus Sandstein zu versehen. So soll ein harmonisches Ortsbild im Einklang mit der darüberliegenden Kirche aus Buntsandstein gewahrt bleiben.
Die 37 Meter lange Stützwand ist notwendig, um Gehweg und Fahrbahn abzusichern. Die Kostenverteilung wurde bereits im Zuge der Vertragsverhandlungen mit dem Freistaat Bayern geregelt, der als Träger der Maßnahme auftritt. Die Kostenschätzung für die Ausführung mit L-Steinen ohne Verblendung lag im Herbst 2020 bei 75.000 Euro. Davon hätte die Gemeinde entsprechend dem vereinbarten Schlüssel 33 Prozent, also 24.750 Euro, zu tragen.
Wiesthal setzt in der Nähe der Kirche auf Natursteinverkleidung
Für die Natursteinverkleidung fallen laut aktueller Schätzung zusätzlich 42.500 Euro an, die vollständig von der Kommune übernommen werden müssen. Daraus ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von rund 67.250 Euro für die Gemeinde. Bürgermeister Karl-Heinz Hofmann stellte klar, dass keine der ursprünglich angestrebten Förderquellen in Anspruch genommen werden kann.
Mehrere Gemeinderäte betonten die Bedeutung einer hochwertigen Gestaltung für das Ortsbild. Besonders der exponierte Standort in direkter Sichtachse zur Kirche spreche für die Sandsteinverblendung. "Wenn wir es jetzt nicht machen, macht es keiner mehr", so eine Wortmeldung aus dem Gremium. Die Mauer wird in L-Stein-Bauweise errichtet und erhält eine vorgemauerte Natursteinfassade.
Mögliche Fundstücke einer historischen Glashütte erwartet
Ein weiterer Baustein des Projekts ist die archäologische Begleitung der geplanten Straßen- und Leitungsbauarbeiten. In der betroffenen Trasse könnten Bodenfunde zu erwarten sein. Unter anderem könnten Überreste einer spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen Glashütte zutage treten. Der Freistaat Bayern als Vorhabenträger hat daher eine denkmalschutzrechtliche Grabungserlaubnis beantragt.
Die archäologischen Maßnahmen beinhalten unter anderem vorbereitende Untersuchungen, mögliche Ausgrabungen sowie die Bergung und Dokumentation von Funden. Der Gemeinderat zeigte sich mit dem Vorgehen einverstanden und erteilte das notwendige Einvernehmen. Die entstehenden Kosten werden vollständig vom Freistaat Bayern getragen.