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Main-Spessart
Sammlung von Garten- und Grünabfällen ab 3. April: Wichtige Hinweise
Gesammelt wird ausschließlich sperriger Baum- und Heckenschnitt aus Hausgärten, Laub und Grasschnitt gehören nicht dazu.
Foto: Kommunalunternehmen | Gesammelt wird ausschließlich sperriger Baum- und Heckenschnitt aus Hausgärten, Laub und Grasschnitt gehören nicht dazu.
Bearbeitet von Franziska Schmitt
 |  aktualisiert: 02.04.2024 02:45 Uhr

Garten- und Grünabfälle werden in der Zeit von 3. April bis 3. Juni im Auftrag des Landkreises von der Firma Kirsch + Sohn GmbH gesammelt. Das teilt das Landratsamt in einem Schreiben mit, dem folgende Informationen entnommen sind.

Folgendes bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises für die Sammlungen zu beachten:

- Gesammelt wird ausschließlich sperriger Baum- und Heckenschnitt aus Hausgärten, also von Grundstücken, die an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossen sind. Material aus abgelegenen Gärten oder Obstbaumkulturen wird nicht mitgenommen.

- Laub und Grasschnitt sind von der Sammlung ausgeschlossen (sie sind nicht sperrig). Sie sollten selbst kompostiert oder in die Biotonne gegeben werden. Aus Kulanz werden Kleinmengen mitgenommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie so bereitgestellt werden, dass ein zügiges Einladen möglich ist (zum Beispiel in Körben, Wannen, wiederverwendbaren Gartenabfallsäcken). Papiersäcke werden nicht entleert, sondern komplett mitgenommen. Lose Laub- und Grashaufen werden grundsätzlich nicht mitgenommen.

- Kunststoffsäcke werden grundsätzlich nicht entleert oder mitgenommen. Ausnahme: wiederverwendbare Mehrweg-Gartenabfallsäcke, etwa sogenannte Pop-Up -Säcke.

- Mit den "offiziellen Grüngutsäcken" des Landkreises, die im Handel gegen Gebührer worben werden können, kann Laub und Gras ganzjährig umweltgerecht entsorgt werden (einfach bei der Leerung der Biotonne dazu stellen). Der Kaufpreis beinhaltet die Entsorgungskosten.

- Das Schnittgut soll am Abfuhrtag ab 6 Uhr gebündelt bereit stehen. Die einzelnen Bündel dürfen nicht schwerer als 40 Kilogramm und nicht länger als 1,5 Meter sein. Zum Bündeln nur kompostierbares Material, wie zum Beispiel Paketschnur verwenden. Bündel mit Draht oder Plastikbändern können nicht mitgenommen werden.

- Äste werden nur bis zu einem Durchmesser von 15 Zentimetern und einer Länge von 1,5 Meter mitgenommen. Wurzelstöcke können nicht mitgenommen werden.

- Wenn der Bereitstellungsort nicht erkennbar zum Grundstück gehört, muss die Firma informiert werden (zum Beispiel "hinterer" oder "zweiter" Gartenzugang).

Weitere Hinweise gibt es im Abfallkalender (S. 14und 15), oder bei der Firma Kirsch, Tel.: (09351) 9500, E-Mail: info@kirsch-und-sohn.de oder dem Landratsamt Main-Spessart, Service-Tel.: (09353) 793-1777, E-Mail: abfallberatung@lramsp.de

 
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