Im Karlstadter Ortsteil Wiesenfeld gibt es schon lange kein Sägewerk mehr. Spätestens im Jahr 1998 war es nicht mehr in Betrieb. Die Altlasten im Boden beschäftigen jedoch nun das Würzburger Verwaltungsgericht. Die frühere Eigentümerin Paula Werthmann hat gegen einen Bescheid des Landratsamts von 2020 geklagt, der sie dazu verpflichtet, auch für die Kosten einer genauen Untersuchung der Bodenverschmutzungen aufzukommen.
Die Stadt Karlstadt hatte vor wenigen Jahren die Grundstücke von der Eigentümerin gekauft. Auf einem Teilstück soll ein Zubringer zur geplanten Umgehungsstraße entstehen. Es soll nun ein Gespräch der Beteiligten abgewartet werden. Das Verfahren wurde vorerst ausgesetzt.
Anwalt kritisiert Zustandekommen des Vertrags
Rechtsanwalt Norbert Geis aus Aschaffenburg kritisierte gleich zu Beginn der Verhandlung mit deutlichen Worten die Art und Weise, wie der Kaufvertrag 2015 mit der Stadt zustande kam. Der damalige Karlstädter Bürgermeister Paul Kruck habe genau gewusst, dass bei einem Sägewerk mit Verunreinigungen zu rechnen sei. Dies sei in dem Vertrag aber nicht ausreichend berücksichtigt. Dies sei schlechter Stil. So dürfe man mit Bürgern nicht umgehen, betonte er. Kruck war vor seiner Wahl von 2005 bis 2008 Leiter des Wasserwirtschaftsamts.
Geis verweist zudem auf ein Gespräch mit Landrätin Sabine Sitter, die zugesagt habe, zunächst die Ergebnisse einer durch die Stadt durchgeführten Untersuchung des Abraums eines Randstreifens abzuwarten. Diesen benötigt die Stadt, um einen Zubringer zur geplanten Umgehungsstraße zu bauen. "Es gibt hier eine Vereinbarung, da darf man nicht so schnell drüber hinweg", sagte er.
Vorsitzender Richter Hubert Strobel bestätigte in einer persönlichen Einschätzung, dass die Stadt es sich einfach gemacht habe. Sie habe das Grundstück übernommen, als Käufer die Verantwortung für die Altlasten aber komplett bei der Klägerin belassen. Auf seinen Vorschlag hin soll nun ein Vermittlungsgespräch unter Beteiligung der Stadt mit dem Ziel, "zusammen eine Lösung" zu finden abgewartet werden.
Fortsetzung des Verfahrens nach Vermittlungsgespräch
Voraussichtlich wird das Verfahren erst im Frühjahr fortgesetzt. Bis dahin dürften auch die Ergebnisse für den Randstreifen vorliegen. Vor Gericht bezweifelte der Leiter der zuständigen Abteilung des Landratsamts, Daniel Schulze, dass diese ausreichen, um daraus auf die gesamte Fläche des früheren Sägewerks zu schließen.
Eine erste Grobuntersuchung des Bodens hatte die Klägerin beauftragt. Diese ergab, dass Verunreinigungen mit Holzbehandlungsmitteln vorhanden sind. Bei vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg zusätzlich geforderten Bohrungen wurden Verunreinigungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt. Die Klägerin bestätigte, dass beim Betrieb des Sägewerks wie damals üblich "offiziell zugelassene Mittel" verwendet wurden, um Holzbretter und -latten zu imprägnieren. Dafür habe es eine eigene Tauchwanne gegeben. Woher die möglicherweise durch ausgetretenen Diesel verursachten Verschmutzungen stammen, kann sie sich nicht erklären. Denkbar sei, dass dies bei Kriegsende geschehen seien, als die Wehrmacht auf der Fläche Fahrzeuge abgestellt hatte.
Stadt Karlstadt hat zweite Kaufrate bisher zurückbehalten
In dem Kaufvertrag mit der Stadt ist vereinbart, dass der Kaufpreis in zwei Raten, eine nach dem Abbruch des Gebäude, die zweite mit Vorlage eines Gutachtens zur Altlastenfreiheit zu zahlen. Der Grundbucheintrag des Verkaufs ist schon vorhanden. Die erste Rate habe sie verwendet, um damit den Abriss der Gebäude zu bezahlen, erklärte Werthmann. Die zweite Rate, die sie für die Entsorgung des Abraums vorgesehen hatte, sei bisher nicht ausgezahlt worden. Das Landratsamt möchte die ausstehenden 37 000 Euro für die Detailuntersuchungen heranziehen.
Diese sind jedoch aufwendig und in ihrer Höhe – so Rechtsanwalt Geis – "unverhältnismäßig": Von Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt gefordert sind Rammkern-Bohrungen mit einer Tiefe von bis zu sechs Metern und Baggerlöcher bis zu fünf Meter. Die Stelle, an der die Tauchwanne aufgestellt war, soll genau genau in den Blick genommen werden. Gefordert ist weiterhin eine Untersuchung des Grundwassers auf "branchentypische" Schadstoffe, des Grundwasserspiegels sowie der -fließrichtung.
Das Verwaltungsgericht hat mit dem Strafjustizzentrum Würzburg überhaupt nichts zu tun. Sie hätten auch ein Bild vom Käppele dazu stellen können oder vom Straßenbahn-Depot.
1. Warum unterschreibt Frau Werthmann den Vertrag, wenn er doch angeblich ach so zu ihrem Nachteil ist?
2. Hat Frau Werthmann den Vertrag denn nicht von einem Rechtsbeistand vor Unterschrift überprüfen lassen?
3. Frau Werthmann war 24 Jahre im Karlstadter Stadtrat und kennt das Geschäftsgebaren der Stadt sowie der Verwaltung wohl nur zu gut.
Fazit: Jede Partei dachte hier wohl sie könnte die Gegenseite über den Tisch ziehen...