Nach einem fast 13 Jahre langen Verfahren setzt Landrätin Sabine Sitter mit ihrer Unterschrift die Schutzgebietsverordnung über Teilbereiche der „Sackenbacher Wiese“ in Kraft, teilt das Landratsamt mit. Um die einzigartige Flora und Fauna zu bewahren, gelten somit für einen Großteil der Wiese Nutzungseinschränkungen.
Der Naturschutzbeirat des Landratsamtes Main-Spessart hatte die Untere Naturschutzbehörde im Jahr 2008 beauftragt, die „Sackenbacher Wiese“ als geschützten Landschaftsbestandteil (gLB) unter Schutz zu stellen. Bei der letzten Sitzung des Naturschutzbeirates am 9. Februar konnte Landrätin Sitter nun dem Gremium den Verfahrensabschluss mitteilen.
Bayernweite Bedeutung
Die von der Unteren Naturschutzbehörde zuvor in Auftrag gegebene Zustandserfassung der Wiese offenbarte eine einzigartige Flora und Fauna. Das Schutzgebiet sei von bayernweiter Bedeutung und aus naturschutzfachlicher Sicht besonders interessant, weil dort auf engstem Raum verschiedene Naturbereiche wie Flachlandmähwiese, Nasswiesen, Quellfluren und Streuobstbestände vorkommen, heißt es weiter. Die Folge ist eine außergewöhnlich hohe Artendichte mit über 205 Farn- und Blütenpflanzen, darunter 25 Arten, die bayernweit als gefährdet eingestuft sind, sowie vier Orchideenarten.
17 Heuschreckenarten
Bei den Insekten konnten 38 Tagfalterarten, 17 verschiedene Heuschreckenarten und fünf Libellenarten nachgewiesen werden. Neben zahlreichen Reptilien wurden zudem 53 Vogelarten, darunter das Braunkehlchen und der Mittelspecht von landesweiter Bedeutung, festgestellt. Die „Sackenbacher Wiese“ sei ein wichtiger Trittstein für den Biotopverbund von Extensivgrünland. Durch die Unterschutzstellung werde ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der wertvollen und seltenen Biotope und Arten sowie der landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen geleistet. Auch das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion für die Bevölkerung sowie das Lokalklima würden von den nun geltenden Nutzungsbeschränkungen profitieren.
Insgesamt drei verschiedene Verordnungsentwürfe wurden im Laufe der Jahre diskutiert, verworfen und neu konzipiert. Dreimal wurden die Träger öffentlicher Belange und Grundeigentümer um eine Stellungnahme gebeten. Wegweisend war schließlich ein gefundener Kompromiss zwischen Vertretern des Bauernverbandes sowie der Höheren und Unteren Naturschutzbehörde. Die Verordnung mit der dazu gehörigen Karte wird im Amtsblatt des Landratsamtes Main-Spessart veröffentlicht. Die optische Abgrenzung des Schutzgebietes durch Hinweisschilder erfolgt in den nächsten Tagen.