Nach einem fast 13 Jahre langen Verfahren hat Landrätin Sabine Sitter mit ihrer Unterschrift die Schutzgebietsverordnung über Teilbereiche der Sackenbacher Wiese in Kraft. Um die einzigartige Flora und Fauna zu bewahren, gelten somit für einen Großteil der Wiese Nutzungseinschränkungen, teilt das Landratsamt mit.
Der Naturschutzbeirat des Landratsamtes Main-Spessart hatte die Untere Naturschutzbehörde im Jahr 2008 beauftragt, die Sackenbacher Wiese als geschützten Landschaftsbestandteil (gLB) unter Schutz zu stellen. In der Sitzung des Naturschutzbeirats am 9. Februar teilte Landrätin Sitter dem Gremium den Verfahrensabschluss mit.
Die von der Unteren Naturschutzbehörde zuvor in Auftrag gegebene Zustandserfassung der Sackenbacher Wiese habe eine einzigartige Flora und Fauna offenbart, heißt es weiter. Das Schutzgebiet seivon bayernweiter Bedeutung und aus naturschutzfachlicher Sicht besonders interessant, weil dort auf engstem Raum verschiedene Naturbereiche wie Flachlandmähwiese, Nasswiesen, Quellfluren und Streuobstbestände vorkommen.
Hohe Artendichte
Die Folge sei eine außergewöhnlich hohe Artendichte mit über 205 Farn- und Blütenpflanzen, darunter 25 Arten, welche bayernweit als gefährdet eingestuft sind, sowie vier Orchideenarten. Bei den Insekten konnten 38 Tagfalterarten, 17 verschiedene Heuschreckenarten und fünf Libellenarten nachgewiesen werden. Neben zahlreichen Reptilien wurden zudem 53 verschiedene Vogelarten, darunter das Braunkehlchen und der Mittelspecht von landesweiter Bedeutung, festgestellt.
Die Sackenbacher Wiese ist nach Einschätzung der Naturschutzbehörde ein wichtiger Trittstein für den Biotopverbund von Extensivgrünland. Durch die Unterschutzstellung werde ein wichtiger Beitrag für den Erhalt der wertvollen und seltenen Biotope und Arten sowie der landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen geleistet. Auch das Landschaftsbild, die Erholungsfunktion für die Bevölkerung sowie das Lokalklima profitierten von den nun geltenden Nutzungsbeschränkungen.
Kompromiss mit Bauern
Das Landratsamt habe es sich jedoch nicht leicht mit der Ausweisung gemacht. Insgesamt drei verschiedene Verordnungsentwürfe wurden laut Pressemitteilung im Laufe der Jahre diskutiert, verworfen und neu konzipiert. Dreimal wurden die Träger öffentlicher Belange und Grundeigentümer um eine Stellungnahme gebeten. Wegweisend war schließlich ein gefundener Kompromiss zwischen Vertretern des Bauernverbandes und der Höheren und Unteren Naturschutzbehörde. Die Verordnung mit der dazu gehörigen Karte wird im Amtsblatt des Landratsamtes Main-Spessart veröffentlicht. Die optische Abgrenzung des Schutzgebietes durch Hinweisschilder soll in den nächsten Tagen erfolgen.