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Gemünden
Rützel sieht neue Chance für Maintalbahn und Werntalbahn
Bahnthemen sind ihm wichtig: SPD-Bundestagsabgeordneter Bernd Rützel,  Technischer Oberamtsrat a.D. bei der Deutschen Bahn AG.
Foto: Andreas Michel | Bahnthemen sind ihm wichtig: SPD-Bundestagsabgeordneter Bernd Rützel,  Technischer Oberamtsrat a.D. bei der Deutschen Bahn AG.
Bearbeitet von Joachim Spies
 |  aktualisiert: 26.08.2021 02:26 Uhr

Bislang galt für die Bundesförderung von ÖPNV-Projekten von Kommunen und Ländern eine strikt wirtschaftliche Betrachtung – die sogenannte „standardisierte Bewertung“. Manch sinnvolles Projekt konnte so nicht umgesetzt werden, häufig traf es kommunale Projekte wie die Reaktivierung von Bahnstrecken. Der Gemündener Bundestagsabgeordnete Bernd Rützel hat das in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert, scheibt er in einer Pressemitteilung.

Jetzt  sei das Bundesverkehrsministerium bereit umzudenken und überarbeite die Kriterien für die Förderung von ÖPNV-Vorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Ziel ist laut Rützel die Ergänzung der rein wirtschaftlichen Betrachtung durch weitere Nutzenkomponenten. Diese neuen Verfahrensgrundsätze gelten schon jetzt, schreibt Rützel mit Hinweis auf ein Schreiben von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von Ende Mai.

"Eine 180-Grad-Wende für den ÖPNV-Ausbau vor Ort"

„Das ist eine 180-Grad-Wende und Riesen-Chance für den ÖPNV-Ausbau vor Ort“, meint der Abgeordnete mit Blick auf Vorhaben wie die Maintalbahn (Aschaffenburg – Miltenberg) oder die Werntalbahn (Schweinfurt – Gemünden). Laut Rützel können schon jetzt die neuen  Verfahrensgrundsätze von den Ländern und Kommunen bei der Erarbeitung und Planung von Projekten zugrunde gelegt werden:

  • Nachhaltigkeitsfaktor („nutzwertanalytischer Faktor“, soll zu ca. 30 Prozent berücksichtigt werden – ergänzend, nicht verpflichtend),
  • Tragfähigkeitsprinzip (für verkehrlich sinnvolle Projekte, deren Nutzen-Kosten-Verhältnis die Förderschwelle nicht erreicht, wenn notwendige Komplementärfinanzierung durch Länder, Kommunen oder Dritte gesichert ist/ermöglicht Planungsbeginn vor Zusage Bundesförderung + verhindert Rückforderung von Bundeshilfen bei stark steigenden Kosten, die GVFG-Mittel bleiben aber auf die ursprüngliche Höhe gedeckelt),
  • Gesetzlich vorgegebene Pflichten (notwendige Investitionen, z.B. Barrierefreiheit oder Brandschutz),
  • Zusammenfassung einzelner räumlich und zeitlich getrennter Erneuerungsmaßnahmen in ein Gesamtvorhaben.
 
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  • nilpferd48
    .... und der Abgeordnete arbeitet dann bestimmt wieder als Lokführer (wenn auch nur im Traum?)
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