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HOFSTETTEN
Rückbau der Hofstettener Brunnen nach wie vor strittig
Noch sind die sechs nutzlosen Brunnenanlagen entlang des Hofstettener Radwegs eingezäunt und mit einem Parkverbot versehen.
Foto: M. Fillies | Noch sind die sechs nutzlosen Brunnenanlagen entlang des Hofstettener Radwegs eingezäunt und mit einem Parkverbot versehen.
Michael Fillies
Michael Fillies
 |  aktualisiert: 11.09.2016 03:32 Uhr

Seit drei Jahren ist die 30 Jahre vorbereitete Grundwasserentnahme am Ortsausgang Hofstettens in Richtung Lohr endgültig abgelehnt. Dennoch steht der vom Wasserwirtschaftsamt verlangte Rückbau der sechs nie betriebenen Brunnen durch den Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain (FWM Würzburg) aus. Es laufen Gespräche zwischen den Beteiligten, teilt das Landratsamt Main-Spessart auf Nachfrage der Redaktion mit.

Bürgerinitiative drängt auf Rückbau

Das Landratsamt wäre für eine Durchsetzung der Rückbau-Anordnung zuständig. Darauf drängt die Hofstettener Bürgerinitiative Wasser. Sie befürchtet erhebliche Umweltschäden und Nachteile für Hofstetten durch eine Grundwasserentnahme und wäre erst beruhigt, wenn die sechs eingezäunten Brunnenanlagen, wie vom Wasserwirtschaftsamt verlangt, aus der Hofstettener Flur verschwunden sind.

Das möchte der Eigentümer, der Fernwasserzweckverband Mittelmain, vermeiden und hatte zuletzt ins Feld geführt, die Brunnen könnten, wenn sie schon nicht zur Trinkwassergewinnung taugen, einmal der Landwirtschaft für Bewässerungsanlagen dienen, wenn der Klimawandel drastische Trockenperioden bewirken sollte.

Entscheidung steht seit Monaten aus

Ein Gespräch der Bürgerinitiative im Oktober 2015 mit den Landräten Eberhard Nuß (Würzburg, Vorstand des FWM), Landrat Thomas Schiebel (Main-Spessart, Verbandsrat des FWM) und dem FWM-Werkleiter Walter Höfling verlief laut BI ergebnislos. Ende August gab es nun eine weitere Besprechung, hat das Landratsamt Main-Spessart auf Nachfrage bestätigt. Teilnehmer dessen seien der FWM, das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt gewesen.

Diskutiert worden sei, „ob eine Beeinträchtigung des Allgemeinwohls eintreten kann, sollten die Brunnen nicht zurückgebaut werden. Dieser Punkt stellt eine Tatbestandsvoraussetzung für eine Rückbauverpflichtung dar.“ Ein Ergebnis sei nicht erzielt worden. Das Wasserwirtschaftsamt wolle seine Stellungnahme schriftlich abgeben. Flankierend hat der Landtagsabgeordnete Günther Felbinger, der von Hinhaltetaktik spricht, Anfragen an den Verbandsvorsitzenden Nuß und ans Bayerische Umweltministerium gestellt.

 
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