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Riesenerfolg der Naturschutzförderung im Wald: Neue VNP-Wald-Antragsperiode hat begonnen
Bäume mit Spechtlöchern, Mulmhöhlen und Wassertöpfen können durch das VNP-Wald gefördert werden, wenn sie mindestens 20 Zentimeter dick sind.
Foto: Katja Sander | Bäume mit Spechtlöchern, Mulmhöhlen und Wassertöpfen können durch das VNP-Wald gefördert werden, wenn sie mindestens 20 Zentimeter dick sind.
Bearbeitet von Franziska Schmitt
 |  aktualisiert: 17.12.2022 03:01 Uhr

Forstministerin Michaela Kaniber und Umweltminister Thorsten Glauber haben in der vergangenen Woche die neue Antragsperiode des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) Wald gestartet. Im Jahr 2021 wurden rund 10,5 Millionen Euro vom Umweltministerium an private und kommunale Waldbesitzende ausgezahlt. Diese Summe wurde 2022 um fast eine Millionen Euro übertroffen. In der kommenden Antragsperiode soll der Riesenerfolg fortgesetzt werden. Das teilt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Karlstadt in einem Schreiben mit, dem die folgenden Informationen entnommen sind.

Über zehn Prozent der bayernweiten Förderung wurden allein im Bereich des AELF Karlstadt an private und kommunale Waldbesitzende ausgezahlt. Behördenleiter Ludwig Angerer: "Die gemeinsame Förderung der Naturschutzverwaltung und der Bayerischen Forstverwaltung wird gut angenommen. Sie honoriert die Naturschutzleistungen der privaten und kommunalen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer." Ein Lob geht auch an die Revierleiterinnen und Revierleiter seines Amtes: "Die Bäume werden mit GPS-Geräten eingemessen. Jeder Baum muss einzeln erfasst werden. Im Schnitt suchen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils etwa 800 Einzelbäume, verstreut auf verschiedene Revierteile auf."

Im Mittelpunkt stehen Biotopbäume und Totholz

Im Mittelpunkt der Förderung stehen Biotopbäume und Totholz. Mit ihren Rindenstrukturen, Baum-höhlen und Spaltenquartieren dienen Biotopbäume vielen Arten als Lebensgrundlage und Rückzugs-raum. Für die Förderung müssen sie mindestens 20 Zentimeter dick sein und erkennbare Biotop-baummerkmale aufweisen. Gefördert werden alle Laubbaumarten sowie Nadelbaumarten, wenn sie Höhlen oder Horste haben. Als stehende und liegende Totholzbäume können standortheimische Baumarten gefördert werden, die bestimmte Längen- und Durchmesservoraussetzungen erfüllen. Mindestens 30 Zentimeter müssen die Stämme für die Förderung dick sein.

Neben den Biotopbäumen und Tothölzern können auch Altholzinseln gefördert werden. Sie sind, wie der Name erahnen lässt, eine inselartige Ansammlung ökologisch wertvoller Altbäume.

Liegendes Totholz ist im Rahmen des VNP-Wald-Förderprogrammes förderfähig. Es dient zahlreichen Tierarten als Lebens- und Rückzugsraum.
Foto: Katja Sander | Liegendes Totholz ist im Rahmen des VNP-Wald-Förderprogrammes förderfähig. Es dient zahlreichen Tierarten als Lebens- und Rückzugsraum.
 
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