In der Retzstadter Gemeinderatssitzung trug der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss, Gemeinderat Jürgen Winkler, das Protokoll über die Rechnungsprüfung 2022 vor. Es schloss im Verwaltungshaushalt mit einer Summe von 3,3 Millionen Euro und im Vermögenshaushalt mit 1,96 Millionen Euro ab. Das bedeutet im Gesamtergebnis Einnahmen und Ausgaben von je 5.26 Millionen Euro.
Da für die Sparte Abwasser im Kommunalunternehmen Retzstadt zum 1. Januar 2024 eine neue, dreijährige Kalkulationsperiode beginnt, wurde die Kommunalberatung Dr. Schulte/Röder beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung eine neue Kalkulation zu erstellen. Der Überschuss in Höhe von 129.000 Euro ist in die nächste Kalkulationsperiode vorzutragen. Die Berechnung ergibt eine Gebührensenkung von 0,58 Euro je Kubikmeter. Einer entsprechenden Satzungsänderung stimmte der Gemeinderat zu und wies den Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens an, die notwendige Satzung zu beschließen.
Zuschuss zum Wegebau und Heckenschnitt für die Jagdgenossenschaft Retzstadt
In der Sitzung wurde bekannt gegeben, dass die untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Main-Spessart die Umbauarbeiten am Gebäue der früheren Raiffeisenbank in der Hauptstraße 28 eingestellt hat, weil die hierfür erforderliche Nutzungsänderung nicht beantragt wurde.
Dem Antrag der Jagdgenossenschaft Retzstadt auf Zuschuss zum Wegebau und Heckenschnitt für das laufende Jahr in Höhe von 6.400 Euro gab das Ratsgremium einstimmig statt. Die Summe entspricht etwa der Hälfte der Aufwendungen. Bürgermeister Karl Gerhard teilte außerdem mit, dass die Firma Krautmann für Elektroarbeiten an der Aussegnungshalle einen Betrag in Höhe von 8.300 Euro in Rechnung gestellt hat. Das Ratsgremium genehmigte dies.
Antrag auf Vorbescheid zu einem Bauvorhaben in Retzstadt
Ein Bauherr möchte in der Langenbergstraße 16 ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten und legte hierzu einen Antrag auf Vorbescheid vor. Mit dem Antrag wurden eine Grundrissskizze und ein Gebäudeschnitt des geplanten Wohnhauses, sowie eine textliche Beschreibung des Vorhabens vorgelegt. Ein amtlicher Lageplan fehlte.
Nach ausgiebiger Diskussion fällte der Rat folgende Entscheidung: Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid und den Fragestellungen wird erteilt. Weitere Punkte werden im Rahmen des konkreten Antrags auf Baugenehmigung geprüft und bewertet.
Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde zugestimmt. Dies betrifft die Dachrichtung des Wohnhauses parallel zur Langenbergstraße) sowie die Dachneigung eines Pultdaches von 15 bis 25 Grad. Die Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich des Standortes und die Überschreitungen von Baugrenzen lehnte der Rat ab.
Zustand der Sanitäranlagen an kirchlichen Gebäuden moniert
Kirchenpfleger Simon Rothenhöfer sprach den schlechten Zustand der Sanitäranlagen im alten Kindergaren, der als Bücherei sowie als Raum für die Theatergruppe genutzt wird, an. Als Kosten für die Sanierung wurden knapp 50.000 Euro genannt. Der Bürgermeister sagte, man wolle diese Kosten für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 im Auge behalten.
In einer früheren Version dieses Artikels war ein Foto der aktuellen Filiale der Raiffeisenbank Main-Spessart mit dem Hinweis, dass die Umbauarbeiten dort gestoppt wurden. Dies war falsch. Betroffen ist das Anwesen schräg gegenüber in der Hauptstraße 28. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
Grüße Karl Gerhard, Erster Bürgermeister
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management